Mainz/Kiel (dpa/lno).

Bei der Entschädigung von Gewaltopfern schneidet Schleswig-Holstein nach einer Erhebung des Weißen Rings am zweitschlechtesten in Deutschland ab. Das Landesamt für soziale Dienste habe im vergangenen Jahr rund 61 Prozent der Anträge auf Unterstützung nach dem Opferentschädigungsgesetz abgelehnt, teilte die Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer der Deutschen Presse-Agentur in Mainz mit. Dahinter rangiert nur noch das Saarland (61,9 Prozent).

«Wir müssen dafür kämpfen, dass die Zahl der Anerkennungen endlich steigt», sagte die Landesvorsitzende des Weißen Rings, Manuela Söller-Winkler. Nur etwa jeder fünfte Antrag (21,6 Prozent) sei anerkannt worden. In den vergangenen 20 Jahren sei dieser Wert nur 2019 mit 18,6 Prozent noch niedriger gewesen. Das Gesetz sei sehr gut. «Aber hier in Schleswig-Holstein braucht es auch unbedingt politische Rückendeckung für positive Entscheidungen.» Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter müssten zugunsten der Opfer entscheiden dürfen.

Die übrigen 17,5 Prozent der Anträge wurden «aus sonstigen Gründen» eingestellt. Dazu gehören etwa die Übertragung eines Falles in ein anderes Bundesland, der Tod eines Antragstellers oder die Rücknahme des Antrags. «Um Verfahren zügig und opferorientiert durchführen zu können, braucht das Amt mehr Personal», forderte Söller-Winkler. «Außerdem müssen alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im sensiblen Umgang mit Gewaltopfern besonders geschult werden.»

Mit dem Opferentschädigungsgesetz verpflichtet sich der Staat, Opfer von Gewalttaten wie Körperverletzung, häuslicher Gewalt oder sexuellem Missbrauch, zu unterstützen. Er soll demnach etwa Kosten für medizinische Behandlungen oder Rentenzahlungen übernehmen. Über die Anträge entscheiden die Ämter in den Ländern.