Hamburg (dpa/lno).

Der Hamburger Senat hat die Corona-Eindämmungsverordnung bis zum Auslaufen des bundesweiten Infektionsschutzgesetzes verlängert. Damit gelten die bisherigen Regelungen bis zum 23. September fort, wie die Gesundheitsbehörde am Dienstag mitteilte. Die 76. Eindämmungsverordnung tritt am Mittwoch in Kraft. Insgesamt gibt es nur noch wenige Einschränkungen wie eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, in Arztpraxen sowie in Krankenhäusern. Auch müssen sich Infizierte weiter unverzüglich für fünf Tage isolieren. Selbsttests müssen dabei noch durch einen offiziellen Test bestätigt werden. Neben einem PCR-Test ist dafür auch ein Antigen-Schnelltest in einem Testzentrum ausreichend.