Kiel (dpa/lno).

In Bussen und Bahnen in Schleswig-Holstein gilt bis Mitte September weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Landesregierung verlängerte die aktuell gültigen Corona-Regeln am Dienstag um vier Wochen bis 15. September, wie die Staatskanzlei mitteilte. Eine Maskenpflicht gilt neben dem öffentlichen Nahverkehr auch in Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie bei ambulanten Pflegediensten und in Einrichtungen der Eingliederungshilfe.