Hamburg (dpa/lno). An der Hamburger Köhlbrandbrücke fallen zwei Autos durch ihr Tempo und Überholmanöver auf. Wenig später verunglückt einer der Wagen auf der Brücke, ein Mann stirbt. Dass die Fahrer ein illegales Rennen fuhren, ist laut Gericht aber nicht nachweisbar.

Der Unfalltod eines jungen Mannes auf der Hamburger Köhlbrandbrücke im März 2019 war nach Überzeugung des Amtsgerichts Harburg Folge einer verkehrswidrigen Fahrweise seines Bruders. Der 25-Jährige sei mit mehr als 120 Kilometern pro Stunde über die Elbbrücke gefahren - doppelt so schnell wie erlaubt. Dass er an einem illegalen Kraftfahrzeugrennen mit einem anderen Autofahrer teilnahm, habe die Beweisaufnahme nicht ergeben. Das Schöffengericht verurteilte den 25-Jährigen am Dienstag wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 60 Euro. Ein 29 Jahre alter Mitangeklagter wurde freigesprochen.

Ob es eine Absprache zwischen den Fahrern zum Kräftemessen mit höchstmöglicher Geschwindigkeit gab, sei trotz der Aussagen mehrerer Augenzeugen offen geblieben, sagte der Vorsitzende Richter Felix Lautenschlager. Zudem sei nicht nachzuweisen gewesen, dass der 29-Jährige tatsächlich am Steuer seines schwarzen BMW saß. Er habe zwei Mitfahrer gehabt.

Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden Angeklagten zu Last gelegt, mit 70 bis 100 Stundenkilometern über die Finkenwerder Straße zur Köhlbrandbrücke gefahren sein, bei Abständen von nur 1,5 bis 2 Metern. Auf der Brücke sei der 25-Jährige dann mit seinem Auto bei 138 bis 164 Stundenkilometern ins Schleudern geraten und mit einem Lastwagen kollidiert. Sein älterer Bruder auf dem Beifahrersitz erlitt dabei tödliche Verletzungen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Brücke beträgt 60 Stundenkilometer.

Auf der Straße zur Köhlbrandbrücke seien die Autos der Angeklagten vermutlich 30 km/h zu schnell gewesen, erklärte Lautenschlager. Dann hätten sie nach Zeugenaussagen an einer roten Ampel gehalten. Die Geschwindigkeit und die geringen Abstände seien unzulässig und verkehrswidrig, aber nicht grob verkehrswidrig gewesen. Solch ein Verhalten bewege sich noch im Bereich von Ordnungswidrigkeiten. Auf der Brücke sei der Audi des 25-Jährigen nach Aussage eines Gutachters 63 km/h zu schnell gewesen. Der BMW des 29-Jährigen sei ihm gefolgt, dann aber langsam an der Unfallstelle vorbeigefahren und habe angehalten.

Mit der Geschwindigkeitsüberschreitung habe sich der Audi-Fahrer grob pflichtwidrig verhalten. Jedoch liege die Köhlbrandbrücke nicht in einem Wohngebiet, sondern sei wie eine Autobahn ausgebaut. Sie dürfe nicht von Fußgängern und Fahrradfahrern benutzt werden. Auch habe zum Unfallzeitpunkt kein dichter Verkehr geherrscht und der Streckenabschnitt sei gut überschaubar. Rücksichtslos habe sich der 25-Jährige vor allem gegenüber seinem Bruder auf dem Beifahrersitz verhalten. Es klinge flapsig, aber: «Nur weil am Ende des Abends jemand verstorben ist, heißt das nicht, dass ein Kraftfahrzeugrennen vorlag», betonte der Richter.

Der 25-Jährige müsse die Last tragen, am Tod seines Bruders schuld zu sein. Nach eigenen Angaben leide er unter einer posttraumatischen Belastungsstörung und sei in Behandlung. Dies habe zu einer erheblichen Strafminderung beigetragen.

Mit dem Urteil entsprach das Gericht den Forderungen der Verteidiger. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 25-Jährigen acht Monate Haft auf Bewährung beantragt, für den 29-Jährigen eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 60 Euro. Die Autos und Fahrerlaubnisse von beiden Männern sollten einbehalten werden.

Nach der Verkündung des Urteils, das noch nicht rechtskräftig ist, händigte der Richter den beiden Angeklagten die beschlagnahmten Führerscheine aus. Die Entscheidung bei dem 29-Jährigen folge aus dem Freispruch. Auch sein Auto bekomme er darum zurück. Der 25-Jährige habe bereits seit mehr als drei Jahren nicht mehr fahren dürfen. Er habe keine Einträge im Strafregister. Sein Audi habe einen Totalschaden. Das Wrack müsse nicht auf Staatskosten entsorgt werden. Es werde darum ebenfalls nicht einbehalten.