Hamburg (dpa/lno).

Im Hamburger Prozess um einen geplanten Terroranschlag zum 20. Jahrestag der Attentate vom 11. September 2001 hat der Verteidiger eine Jugendstrafe für den Angeklagten gefordert. Der Anwalt habe am Mittwoch eine Strafe zwischen zweieinhalb und drei Jahren beantragt, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem angeklagten 21-jährigen Deutsch-Marokkaner die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Außerdem soll er durch den Kauf einer Handgranate und einer Pistole mit Munition gegen das Kriegswaffenkontroll- und Waffengesetz verstoßen haben. Die Vertreter der Bundesanwaltschaft hatten am Dienstag vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht eine Haftstrafe von sieben Jahren beantragt.

Nach Überzeugung der Anklagebehörde wollte der von Al-Kaida faszinierte Angeklagte einen Sprengsatz nach dem Vorbild des Anschlags auf den Boston-Marathon vom 15. April 2013 bauen. Dafür habe er sich größere Mengen an Chemikalien sowie mehrere Hundert Schrauben und Muttern beschafft. Beim Kauf der Waffen sei er an einen verdeckt agierenden Polizeibeamten geraten. Spezialkräfte hatten den Beschuldigten am 26. August 2021 in Hamburg-Stellingen festgenommen. Bei der Durchsuchung einer von ihm genutzten Wohnung fanden die Ermittler das Material zum Bombenbau.

Auf seinem Handy und Laptop hatte der Angeklagte nach Angaben der Bundesanwaltschaft umfangreiche islamistische Propaganda abgespeichert, darunter Dokumente, die die Tötung von Zivilisten rechtfertigten, Reden des früheren Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden und eine Vielzahl von Anleitungen zum Bombenbau. Der Code zum Entsperren des Handys habe 9112001 gelautet - und damit dem Datum der Attentate in den USA entsprochen.