Kiel/Gütersloh (dpa/lno). Klappt es mit der Ganztagsbetreuung von Kindern in den Grundschulen Schleswig-Holsteins? Mit dem Rechtsanspruch könnte es schwierig werden. Und das hat eine maßgebliche Ursache.

Bei der schrittweisen Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule könnte der Personalmangel in Schleswig-Holstein zum großen Problem werden. Zwischen dem prognostizierten Bedarf und dem voraussichtlichen Angebot klafft 2030 eine Lücke von mehr als 4000 Fachkräften, wenn es für jedes Kind einen Platz mit einer Förderung von 40 Wochenstunden geben soll. Das geht aus dem «Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2022» der Bertelsmann-Stiftung hervor, der an diesem Dienstag vorgestellt wurde.

Die Expertin für frühkindliche Bildung der Stiftung, Kathrin Bock-Famulla, ist wenig optimistisch: «Schleswig-Holstein kann die Umsetzung des Rechtsanspruchs möglicherweise nicht für alle Kinder bis 2030 stemmen, denn der Fachkräftebedarf ist bis dahin kaum zu decken.» Es sei aber genügend und gut qualifiziertes pädagogisches Personal erforderlich, damit der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung jedem Grundschulkind die besten Bildungschancen ermögliche.

«Schleswig-Holstein muss gemeinsam mit allen Verantwortlichen sofort eine langfristige Fachkräfte-Offensive auf den Weg bringen, damit zumindest im nächsten Jahrzehnt ein ausreichendes Personalangebot verfügbar ist», konstatierte Bock-Famulla. Laut Prognose sollen nur 700 Fachkräfte bis 2030 zusätzlich verfügbar sein.

In Schleswig-Holstein nutzen der Untersuchung zufolge 32 Prozent der Kinder im Grundschulalter ein Ganztagsangebot. Das sei deutlich weniger als im Durchschnitt der westdeutschen Bundesländer von 47 Prozent. Zusätzlich besuchen im Norden 20 Prozent der Kinder ein Übermittagsangebot, das bis etwa 14.30 Uhr dauert; im westdeutschen Durchschnitt sind es 18 Prozent.

Diese Teilhabequoten liegen deutlich unter dem Schnitt der ostdeutschen Bundesländer von 86 Prozent. Würde Schleswig-Holstein bis 2030 zunächst den ostdeutschen Schnitt mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von 40 Stunden erreichen, fehlten noch mehr als 3000 Fachkräfte. Nähme ein Teil der Kinder weiterhin die kürzere Übermittagsbetreuung in Anspruch, wären es rund 2000.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder ist seit 2021 im Ganztagsförderungsgesetz verankert. Er umfasst 40 Wochenstunden inklusive Unterricht und gilt für Kinder von der 1. bis zur 4. Schulklasse. Er soll gestaffelt eingeführt werden: Ab dem Schuljahr 2026/2027 greift er bei Schülerinnen und Schülern der 1. Klasse, ab 2029/2030 bei allen Grundschulklassen.

Das schleswig-holsteinische Bildungsministerium verwies auf aktuelle Verbesserungen. Das Angebot an Ganztagsbetreuung sei massiv erhöht worden. Verfügten 2005/06 nur 15 Prozent der Grundschulen über eine Ganztagsbetreuung, seien es zuletzt 63 Prozent gewesen. Um mehr Erzieherinnen und Erzieher ausbilden zu können, habe das Land in den Fachschulen für Sonderpädagogik bereits 31 zusätzliche Klassen eingerichtet. Die Ausbildungskapazitäten sollen in den nächsten Jahren weiter aufwachsen.

Der Bericht legt nach Ansicht des bildungspolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion, Martin Habersaat, den Finger in eine offene Wunde. Tausende Fachkräfte fehlten in einer Situation, in der das Land eine Kita-Reform mit neuen Personalbedarfen noch nicht verkraftet habe. «Und sie fehlen in einer Situation, in der auch Stellen für Lehrkräfte an den Grundschulen längst nicht mehr alle mit gelernten Lehrkräften besetzt werden können.»