Kiel (dpa/lno). Weil sie sich von ihm trennt, will ein Mann seine Ex-Partnerin töten. Sie überlebt, doch ihre schweren Verletzungen beeinträchtigen sie vermutlich dauerhaft. Trotz seiner Entschuldigung bleibt die Strafe hoch.

Nach dem Mordversuch an seiner Ex-Partnerin muss ein 37-jähriger Mann sieben Jahre in Haft. Das Kieler Landgericht verurteilte den Angeklagten am Dienstag auch zu einer Schadensersatzzahlung von 10.000 Euro und der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Dabei hielt es die 13. Große Strafkammer für erwiesen, dass der Angeklagte die Tat heimtückisch beging und sich auch der gefährlichen Körperverletzung schuldig machte.

Die Frau wurde bei dem Messerangriff durch eine Vielzahl von Stichen in Bauch und Brust lebensgefährlich verletzt und konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Auch ihre Hände wurden bei dem Versuch, die Attacke abzuwehren, schwer verletzt, sagte der Vorsitzende Richter Sven Heitmann in der Urteilsbegründung. Die linke Hand sei fast abgetrennt worden. Im Anschluss an eine eineinhalbstündige Notoperation zur Lebensrettung hätten die Ärzte fast elf Stunden lang die Hände operiert. Die Frau erlitt nach Feststellungen der Kammer eine erhebliche Einschränkung ihrer Lebensqualität, ist erwerbsgemindert und in einer Pflegestufe.

Nach Überzeugung des Gerichts lauerte der Angeklagte Mitte Dezember 2021 seiner Ex-Partnerin vor deren Wohnung in Norderstedt auf, passte sie am Parkplatz an ihrem Wagen ab. Sie schickte demnach noch ihr Kind in die Wohnung, bevor sie ihn erneut zurückwies. Da habe er plötzlich immer wieder mit einem Messer auf sie eingestochen - in Tötungsabsicht. Ein zur Hilfe eilender Zeuge konnte den Angeklagten erst von der Frau abbringen, als er den Mann von hinten in den Schwitzkasten nahm, sagte der Richter. Die Frau sei zum Tatzeitpunkt völlig arg- und wehrlos gewesen, das Mordmerkmal Heimtücke erfüllt.

Die Kammer milderte die Strafe mehrfach. Zum einen leide der Angeklagte laut Gutachten an einer schweren Borderline-Persönlichkeitsstörung, zum anderen an Alkoholabhängigkeit. Zum Tatzeitpunkt habe er mindestens 2,2 Promille Alkohol im Blut gehabt. Die Hemmschwelle des nicht vorbestraften Mannes sei dadurch reduziert gewesen und seine Steuerungsfähigkeit eingeschränkt. Er habe «aber durchaus erkannt, dass er Unrecht beging», sagte der Richter.

Strafmildernd werte die Kammer auch die Reue des Angeklagten, der sich kurz vor dem Urteil direkt bei der Geschädigten entschuldigte. Sie saß ihm gegenüber als Nebenklägerin. Außerdem habe er sich selbst lebensgefährlich verletzt. In Selbsttötungsabsicht rammte er sich nach der Tat zwei Mal das Messer in den Bauch und wurde notoperiert.

Mit dem Urteil folgte die Kammer weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Sie hatte für versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zunächst acht Jahre Freiheitsstrafe und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gefordert. Nach der von Tränen begleiteten Entschuldigung des Angeklagten im Schlusswort und der Anerkenntnis von Schadensersatzansprüchen minderte sie den Strafantrag auf siebeneinhalb Jahre. Die Nebenklagevertretung hatte sich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft angeschlossen, aber keinen konkreten Strafantrag gestellt. Die Verteidigung ging von gefährlicher Körperverletzung aus und stellte keinen konkreten Antrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.