Hamburg. Opfer von schweren Verbrechen leiden oft ihr ganzes Leben unter den Folgen der Tat. Die Hamburger Justiz könnte mehr tun, um ihr Leid zu würdigen, meint die Hilfsorganisation Weißer Ring. Auch die Zahlung von Schmerzensgeld sollte unkompliziert sein.

Die Hilfsorganisation Weißer Ring hat weitere Verbesserungen beim Opferschutz in Hamburger Strafprozessen gefordert. In anderen Bundesländern sei es durchaus üblich, dass die Staatsanwaltschaften eine Opferberichterstattung bei der Gerichtshilfe in Auftrag gäben, erklärte die stellvertretende Landesvorsitzende Kristina Erichsen-Kruse. Dabei gehe es darum, in besonders schweren Fällen die Folgen der Tat zu schildern. "Das Opfer hat immer lebenslänglich", sagte Erichsen-Kruse mit Blick auf die nicht mehr rückgängig zu machenden Folgen von schweren Verbrechen. Die Hamburger Justiz mache von dieser Möglichkeit, den Opfern eine Stimme zu geben, nur sehr selten Gebrauch. Die Opferberichterstattung sollte darum verpflichtend sein.

Die neue Landesvorsitzende des Weißen Rings, Monika Schorn, erinnerte sich an einen Prozess wegen einer Vergewaltigung zu Beginn ihrer Tätigkeit als Amtsrichterin. Der Beschuldigte habe damals alle Vorwürfe der Anklage eingeräumt. Daraufhin habe sie der vergewaltigten Frau in bester Absicht mitgeteilt, dass ihre Aussage nicht mehr nötig sei. Später habe die junge Frau einen Brief an das Gericht geschrieben: Es sei vielleicht gut gemeint gewesen, ihr die Aussage zu ersparen. "Aber sie hätte wahnsinnig gerne ihre Sicht der Dinge geschildert, auch wie es ihr seitdem geht." Das habe sie zum Nachdenken gebracht, sagte Schorn, die Ende April zur Landesvorsitzenden gewählt worden war.

Ein Täter-Opfer-Ausgleich sei bei Verbrechen oft schwierig, erklärte Erichsen-Kruse. Sie habe erlebt, dass verurteilte Täter Kontakt mit den Familien der Opfer aufnehmen wollten, um ihnen ihr Bedauern für das angetane Leid auszudrücken. Das funktioniere aber in der Regel nicht. "Die Familien können das nicht verzeihen, das ist zu viel verlangt", sagte Erichsen-Kruse.

Auch eine Verurteilung des Täters zur Zahlung eines Schmerzensgeldes helfe den Opfern in Hamburg meist wenig. In der Regel hätten die Täter keinen Cent. "Wo ist der Sinn dieser Verurteilung?", fragte Erichsen-Kruse. Dem Opfer werde es überlassen, das Geld zivilrechtlich einzuklagen. "Dann klingt es wie Hohn, wenn ihm jemand sagt, das ist ein Schuldtitel, der 30 Jahre hält." Der Weiße Ring fordere darum, einen Opferfonds bei der Hamburger Justiz einzurichten. Aus diesem könnten Schmerzensgelder gezahlt werden. Der Fonds würde sich dann darum bemühen, die Schuld bei dem Täter einzutreiben. In einigen anderen Bundesländern gebe es so etwas schon. Hamburg habe eine solche Einrichtung nur für niedrigschwellige Angelegenheiten bei Jugendgerichten. Erwachsene Verbrechensopfer müssten dagegen jedes Jahr aufs Neue aktiv werden.

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