Hamburg. Fast fünf Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg hat das Verwaltungsgericht Maßnahmen gegen ein Protestcamp für rechtswidrig erklärt. Die Polizei hätte den Zugang zur Halbinsel Entenwerder, wo am 2. Juli das "Antikapitalistische Camp" aufgebaut werden sollte, nicht absperren dürfen, teilte ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag mit.
Nach Auffassung der Richter fiel das angemeldete Zeltlager in erheblichen Teilen unter das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Vor diesem Hintergrund seien das zunächst erlassene Verbot des Protestcamps und die spätere Untersagung von Schlafzelten, Duschen und Küchen rechtswidrig gewesen.
Verbot des G20-Protestcamps auf Entenwerder war rechtswidrig
Die G20-Gegner hatten ihr Camp ursprünglich im Hamburger Stadtpark aufbauen wollen. Das hatte das Bezirksamt Nord nicht erlaubt. Nach mehreren gerichtlichen Eilentscheidungen hatte das Bundesverfassungsgericht die Stadt verpflichtet, erneut über die Duldung des Camps zu befinden. Daraufhin hatten die G20-Gegner das Zeltlager auf der Halbinsel Entenwerder an der Norderelbe angemeldet.
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Der innenpolitische Sprecher der Linken-Fraktion in der Bürgerschaft, Deniz Celik, sprach von einer "späten aber eindeutigen Klatsche für diese versammlungsfeindliche Politik" des Senats. Er bekräftigte die bereits zum Zeitpunkt der Maßnahmen geäußerte Haltung seiner Partei, "dass die Polizeiführung und der rot-grüne Senat auf Entenwerder die vom Grundgesetz geschützte Versammlungsfreiheit völlig undemokratisch und unverhältnismäßig ausgehebelt hatten".
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