Kiel. Klare Signale aus dem Norden: Schleswig-Holstein bekennt sich zur Impfpflicht im Medizin- und Pflegebereich. Sie soll ab Mitte März umgesetzt werden. Beim Impfen ist jetzt auch eine weitere Berufsgruppe dabei.

Schleswig-Holstein hält an der Umsetzung einer Impfpflicht für Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen fest. "Wir werden in Schleswig-Holstein Kurs halten", sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am Dienstag in Kiel. Im Mittelpunkt stehe insbesondere der Schutz vulnerabler Gruppen. "Und deswegen brauchen wir die Impfpflicht, speziell auch in den Einrichtungen der Pflege. Das werden wir in Schleswig-Holstein auch zu Mitte März umsetzen." Das Land werde dies in Gesprächen mit den Kommunen vorbereiten.

"Ich habe Verständnis dafür, dass Kolleginnen und Kollegen die Situation in ihren Bundesländern beurteilen müssen", sagte Günther. Die Einführung der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht sei aber keine Idee der Bundesregierung gewesen, sondern sei abgestimmt mit den Bundesländern.

"Wir begrüßen die einrichtungsbezogene Impfpflicht", bekräftigte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Kiel. Es handle sich um ein Bundesgesetz, das Schleswig-Holstein selbstverständlich umsetzen werde. Aus dem Beschluss des Gesundheitsminister vom 22. Januar gehe hervor, dass wichtige Themen wie offene Vollzugsfragen oder die Bestimmung von Einrichtungen noch vom Bundesgesundheitsministerium zu klären seien. Dies sollte vor dem Start also geschehen, sagte der Sprecher. Hierüber tausche sich das Land intensiv mit den anderen Ländern und mit dem Bund aus. "Wir sind wiederum in Schleswig-Holstein bereits mit allen Akteurinnen und Akteuren im Austausch, um eine gute Lösung zur Umsetzung finden."

Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht war im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden: Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime müssen bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie vollständig gegen Corona geimpft oder von Corona genesen sind. Auch ein ärztliches Attest, dass man nicht geimpft werden kann, ist möglich.

Bayern hatte am Montag angekündigt, die gesetzliche Impfpflicht für Personal in Kliniken und Pflegeheimen zunächst nicht umzusetzen. CDU-Chef Friedrich Merz forderte zudem eine bundesweite Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Das sei die "ganz einhellige Meinung von Präsidium und Bundesvorstand der CDU", sagte Merz am Montag bei der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz.

Unterdessen haben Impfungen gegen das Coronavirus am Dienstag auch in einigen schleswig-holsteinischen Apotheken begonnen. "Wir gehen davon aus, dass heute 10 bis 20 Apotheken im Land an den Start gegangen sind", sagte der Geschäftsführer der Apothekerkammer, Frank Jaschkowski, der Deutschen Presse-Agentur in Kiel. "Wir haben 150 Apotheker geschult." Insgesamt etwa 240 der rund 600 Apotheken im Land hätten Interesse an den Impfungen bekundet, also 40 Prozent.

"Wir haben aktuell genug Impfstoff für die, die das wollen", sagte Jaschkowski. Einige Apotheker seien auch zurückhaltend, weil sie keine Konflikte mit der Ärzteschaft haben möchten.

Im Norden ist die Impfquote weiterhin vergleichsweise hoch. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts haben bis Dienstag 79,0 Prozent der Bewohner die Grundimmunisierung gegen das Virus erhalten. Das ist der vierthöchste Wert in Deutschland. Eine Auffrischungsimpfung bekamen 62,6 Prozent - das ist die aktuelle Höchstmarke.

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