Hamburg. Er soll seine kleine Tochter zu Tode geschüttelt haben: Vor dem Hamburger Landgericht muss sich seit Anfang Dezember ein 30-Jähriger wegen Totschlags verantworten. In Kürze werden Plädoyers und Urteil erwartet.

Zwei Monate nach Beginn eines Hamburger Prozesses um den Tod eines Babys gegen den Vater geht die Verhandlung in die Schlussphase. Am Freitag werden die Plädoyers erwartet, wie ein Sprecher des Landgerichts am Mittwoch sagte. Allerdings werde dabei die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Am 11. Februar sei das Urteil geplant. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 30 Jahre alten Deutschen Totschlag vor. Er soll sein Kind am 15. Mai 2021 durch heftiges Schütteln und Gewalt gegen den Kopf tödlich verletzt haben.

Der nicht vorbestrafte Angeklagte hatte am zweiten Prozesstag eingeräumt, seine Tochter kurz geschüttelt zu haben. Das sei aber in Folge eines Unfalls geschehen. Er sei im engen Badezimmer mit dem Kind auf dem Arm gestolpert und hingefallen. Seine Tochter habe dabei eine Beule am Kopf erlitten. "Sie hat sich nicht wirklich geregt, sie hat Schnappatmung gehabt", sagte er damals. Er sei in Panik geraten und habe das Kind ein paar Sekunden geschüttelt.

Die Mutter war zu diesem Zeitpunkt nicht in der Wohnung der Familie im Stadtteil Wandsbek, sondern einkaufen. Am 22. Mai starb das zwölf Wochen alte Mädchen. Es war nach Angaben des Gerichtssprechers das einzige Kind des Paares. Ein psychiatrisches Gutachten sehe keine Anhaltspunkte für eine Einschränkung der Schuldfähigkeit.

In dem Verfahren kam nach Angaben des Gerichtssprechers auch ein Vorfall zur Sprache, der sich wenige Tage nach der Geburt ereignet haben soll. Dabei sei dem Angeklagten vorgeworfen worden, die Mutter seines Kindes damals mit dem Ellbogen am Auge getroffen zu haben, das daraufhin blau gewesen sein soll, berichtete der Sprecher. "Einige Wochen später hat sie Anzeige erstattet, darüber erhielt das Jugendamt eine Mitteilung." Das Jugendamt habe daraufhin versucht, Kontakt zu den Eltern aufzunehmen - zu einem Besuch in der Wohnung sei es nicht gekommen.

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