Hamburg. 11.000 ohne Maske bei einer Demo von Corona-Maßnahmen-Gegnern in der Hamburger Innenstadt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 2100? Für die Polizei keine gute Idee. Sie reagiert.

Die Hamburger Polizei hat eine für kommenden Samstag angemeldete Demonstration von 11.000 Corona-Maßnahmen-Gegnern verboten. Grund seien erneut Infektionsschutzgründe, sagte Polizeisprecher Holger Vehren am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Der Anmelder, ein Verein, habe die Demo unter das Motto "Gegen die Maskenpflicht und sonstige Corona-Maßnahmen" gestellt und deutlich gemacht, dass er den Demonstrationszug rund um die Binnenalster ohne Masken abhalten wolle. Er habe sich in Gesprächen auch nicht kooperationsbereit gezeigt.

Nachdem der Anmelder die Kooperationsgespräche abgebrochen habe, sei ihm die Untersagungsverfügung zugestellt worden, sagte Vehren. Angesichts der pandemischen Lage sei eine Versammlung mit 11.000 Teilnehmern ohne Masken nicht möglich. "Aus infektiologischer Sicht ist es das sicherste Mittel, die Versammlung zu untersagen." Bei der Entscheidung habe sich die Polizei als Versammlungsbehörde eng mit der Sozialbehörde abgestimmt.

Vor zwei Wochen war bereits eine Großdemonstration von Gegnern der Impf- und Corona-Maßnahmen, zu der bis zu 15.000 Menschen in der Innenstadt erwartet wurden, aus Infektionsschutzgründen verboten worden. Dennoch hatten sich später rund 3000 Menschen größtenteils ohne Masken und Abstand rund um die Kunsthalle versammelt. Als sie sich weigerten, den Platz zu räumen, drängte die Polizei die Demonstranten teils mit körperlicher Gewalt ab; vereinzelt kam es zu Handgreiflichkeiten.

Die nun ebenfalls verbotene Demo sollte zur gleichen Zeit und vom selben Startpunkt aus auf ähnlicher Route verlaufen wie die vorherige. Obwohl es sich um einen anderen Anmelder handele, habe die Polizei die Versammlung als Ersatzveranstaltung eingestuft, sagte Vehren.

Gegen das Verbot der Demonstration vor zwei Wochen war die Anmelderin beim Verwaltungsgericht mit eine Eilantrag vorgegangen und gescheitert. Eine mögliche Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht blieb aus. Auch der Anmelder der jetzt verbotenen Demo habe angekündigt, den Rechtsweg beschreiten zu wollen, sagte Vehren. Nach Angaben eines Gerichtssprechers lag am Donnerstagmittag aber noch kein entsprechender Antrag der Demo-Anmelder gegen das Verbot beim Verwaltungsgericht vor.

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