Itzehoe. In Stutthof werden Frauen von Hunden zerrissen, auf dem Todesmarsch bekommen Gefangene den “Gnadenschuss“: Das KZ sei die Hölle gewesen, doch später habe sie darüber nicht sprechen dürfen, berichtet eine Überlebende im Itzehoer Prozess gegen eine ehemalige KZ-Sekretärin.

Eine Überlebende des Konzentrationslagers Stutthof hat am Dienstag im Itzehoer Prozess gegen eine ehemalige KZ-Sekretärin ihre Erlebnisse auf einem sogenannten Todesmarsch geschildert. Anfang 1945 sei sie mit ihrer Mutter und anderen Gefangenen über verschneite und vereiste Straßen aus dem Lager bei Danzig in Richtung Westen getrieben worden. Überall hätten Leichen gelegen, sagte die in den USA lebende Zeugin Asia Shindelman über eine Videoverbindung.

Immer wieder seien Schüsse zu hören gewesen. "Das waren Gnadenschüsse für unsere Häftlinge", sagte die 93-jährige gebürtige Litauerin. Die Bewacher hätten erschöpfte Gefangene einfach getötet. Schließlich hätten sie drei Wochen lang in einer Scheune nahe der pommerschen Stadt Lauenburg (heute: Lebork) gelegen und gehungert, bevor russische Soldaten ihre Peiniger erschossen.

Angeklagt in dem Prozess ist eine ehemalige Sekretärin der Lagerkommandantur. Der 96 Jahre alten Irmgard F. wird vorgeworfen, durch ihre Schreibarbeit Beihilfe zum Mord in mehr als 11.000 Fällen geleistet zu haben. Sie habe von Juni 1943 bis April 1945 als Zivilangestellte in der Kommandantur gearbeitet. Damals war sie 18 bis 19 Jahre alt, darum findet das Verfahren gegen sie vor einer Jugendkammer am Landgericht Itzehoe statt.

Russische Soldaten hätten sie und ihre Mutter in ein Lazarett nach Lauenburg gebracht, berichtete Shindelman. Sie habe Typhus und offene Wunden an den Beinen gehabt. Russische Ärzte und deutsche Krankenschwestern hätten sie versorgt. "Die gingen mit mir richtig gut um." Zunächst hätten ihre Beine amputiert werden sollen, weil die Wunden bis auf die Knochen vereitert waren. Dann hätten die Ärzte sie retten können, sie habe jedoch tiefe Narben zurückbehalten. Nach dem Krieg sei sie in dichtem Gedränge, etwa in Bussen oder einer U-Bahn, oft ohnmächtig geworden, weil dabei Erinnerungen an die Scheune wachgeworden seien. "Davor habe ich richtig Angst", sagte die Zeugin.

Noch im Sommer 1945 habe ihr Vater, der in Stutthof und im KZ Dachau bei München inhaftiert war, sie wiedergefunden. Sie hätten keine andere Wahl gehabt, als in ihre litauische Heimat zurückzukehren. Nach dem Krieg habe sie jedoch in der Sowjetunion nicht öffentlich über ihre Erfahrungen sprechen dürfen. "Der Genosse Stalin hat befohlen, nicht darüber zu reden, es hat keine Judenmorde gegeben, keinen Holocaust, kein KZ", sagte die Russisch sprechende Shindelman nach den Worten einer Übersetzerin.

Tatsächlich sei Stutthof eine Hölle gewesen. Während der Zählappelle hätten die Gefangenen im Sommer 1944 stundenlang strammstehen müssen, manchmal vom Morgen bis zum Abend. Die Bewacher hätten bösartige Schäferhunde dabei gehabt. "Wenn bestimmte Frauen der Bewachung nicht gefielen oder etwas falsch machten, dann wurden die Hunde auf sie gehetzt", erinnerte sich die Zeugin. Die Hunde hätten Gefangene zerrissen und Leichenteile gefressen.

Nach dem Krieg habe sie ihr Abitur nachgeholt und Chemie studiert. Eigentlich hatte sie Medizin studieren wollen, doch das habe sie aus zwei Gründen nicht gedurft: "Da ich überlebt hatte, gingen die (sowjetischen) Behörden davon aus, dass ich mit den Faschisten, also den deutschen Nationalsozialisten, kollaboriert hätte", erklärte Shindelman. Außerdem habe in ihrem Pass unter dem Punkt Volkszugehörigkeit "Jüdin" gestanden.

Die Zeugin hatte bereits am vergangenen 14. Dezember von ihrer Zeit in einem Ghetto in Litauen und ihrer Ankunft in Stutthof 1944 berichtet. Der Vorsitzende Richter Dominik Groß erklärte, er wolle die Anhörung der Überlebenden abschließen. Er wies auf die Anstrengung für Zeugin und Angeklagte hin. Die Beschuldigte sei in keiner guten Verfassung.

Groß appellierte an die Prozessbeteiligten, sich bei ihren Fragen kurz zu fassen. Nebenklagevertreter Mehmet Daimagüler widersprach vehement: "Fragen sind doch zulässig, Herr Vorsitzender. Sie müssen die Zeit im Auge behalten!" Daraufhin bat der Richter die Zeugin, sich für einen weiteren Termin bereitzuhalten.

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