Hamburg. Seit Anfang des Jahres gilt eine neue Tierschutz-Hundeverordnung in Deutschland. Schmerzhafte Mittel bei der Erziehung sind damit unzulässig. Für die Ausbildung von Polizeihunden kann das Auswirkungen haben. Auch in Hamburg gibt es Klärungsbedarf.

Die CDU in der Hamburgischen Bürgerschaft pocht darauf, dass der rot-grüne Senat eine Bundesratsinitiative Niedersachsens für eine Ausnahmeregelung für Polizeihunde von der neuen Tierschutz-Hundeverordnung unterstützt. Hintergrund ist eine seit Anfang des Jahres geltende Neuregelung, nach der schmerzhafte Mittel bei der Erziehung oder im Training von Hunden verboten sind. Sogenannte Schutzhunde werden aber teils mit Halsbändern ausgebildet und geführt, die mit Stacheln versehen sind und ihnen kurzzeitig die Luft abschnüren können - sogenannte Stachelwürger.

Die Diensthundeausbildung der Hamburger Polizei richte sich nach der geltenden Rechtslage, heißt es in der Senatsantwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage des CDU-Innenexperten Dennis Gladiator. Dennoch sehe man dort - "wie auch andere diensthundehaltenden Verwaltungen des Bundes und der Länder" - in diesem Zusammenhang "rechtlichen Klarstellungs- und Nachbesserungsbedarf".

Hamburgs Polizei brauche gut ausgebildete Polizeihunde, sagte Gladiator der Deutschen Presse-Agentur. "Deshalb ist es wichtig, dass die Tierschutz-Hundeverordnung einer entsprechenden Ausbildung nicht entgegensteht." Daher sei der Weg Niedersachsens, jetzt über den Bundesrat eine Ausnahmeregelung in das Tierschutzgesetz aufzunehmen, richtig.

In dem Antrag aus Hannover heißt es: "Diensthunde werden bei der Polizei als Hilfsmittel zur Ausübung der körperlichen Gewalt eingesetzt und müssen aus diesem Grund jederzeit kontrollierbar sein." Beim gezielten Beißen könne es aber dazu kommen, "dass der Hund den Biss nicht löst und nur durch einen gezielten, kurzfristigen Impuls - etwa mittels eines Halsbandes mit nach innen gerichteten abgerundeten Stacheln - als letztes Mittel das Signal gegeben werden kann, den Biss zu lösen." Deshalb müsse es den diensthundführenden Behörden der Länder und des Bundes in engen Grenzen weiter möglich sein, solche Reize zu setzen.

"Es bleibt zu hoffen, dass der Antrag auch mit den Stimmen von Hamburg eine Mehrheit findet", sagte Gladiator. "Aber noch besser wäre es natürlich gewesen, wenn eine entsprechende Ausnahme von Beginn an berücksichtigt worden wäre."

Auch der Senat verwies in seiner Antwort auf die niedersächsische Initiative. Ob sie von Hamburg unterstützt wird, ließ er aber offen. Der Antrag sei zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen worden. "Erst im Anschluss kann über eine inhaltliche Positionierung Hamburgs entschieden werden", sagte die stellvertretende Senatssprecherin Julia Offen der dpa.

© dpa-infocom, dpa:220120-99-778414/3