Kiel/Lübeck.

Zum Schutz der Patienten und Beschäftigten in der Corona-Pandemie verschärft das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) ab sofort die Regeln zur Maskenpflicht. Patienten, Besucher, Begleitpersonen, Handwerker sowie alle weiteren Personen, die das Klinikum als Externe aufsuchen, müssen in allen Gebäuden in Kiel und Lübeck jetzt mitgebrachte FFP2-Masken tragen, wie das UKSH am Montag mitteilte. Bisher waren auch sogenannten OP-Masken zugelassen. In den Wartebereichen der Ambulanzen ist es nicht erlaubt, zu essen oder zu trinken.

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