Hamburg. Es war ein Skandal, der die niedersächsische Justiz in ihren Grundfesten erbeben ließ: Ein Richter und leitender Beamter im Justizprüfungsamt bot Informationen über bevorstehende Klausuren und Examina an, teilweise gegen Geld. Wie stand es also um die Ausbildung der Richter? Ist ein Verantwortlicher tatsächlich korrupt?
Doch der leitende Beamte Jörg L. hat die Vorwürfe längst gestanden, hat eine vierjährige Freiheitsstrafe erhalten und die Strafe mittlerweile verbüßt. Nun wurde im Fall eines weiteren Juristen, der sich im Zusammenhang mit den Korruptionsvorwürfen aus dem Jahr 2012 vor Gericht verantworten musste, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße beendet.
Prozess Hamburg: Urteil für bestechlichen Anwalt lautet Geldstrafe
Der Rechtsanwalt und Repetitor Sören C., dem die Staatsanwaltschaft unter anderem Bestechung im besonders schweren Fall vorwarf, soll 12.000 Euro zahlen. Mit dieser Geldauflage gilt das Verfahren gegen den 51-Jährigen als abgeschlossen.
Die Anklage hatte dem Juristen Folgendes vorgeworfen: Sören C. habe mit dem damaligen leitenden Beamten Jörg L. verabredet, dass dieser ihm aktuelle Examensaufgaben übermittelt. Die vertraulichen Prüfungsunterlagen habe Sören C. dann an Referendarinnen und Referendare verkaufen sollen. Den Ermittlungen zufolge wollten sich die beiden Juristen den Erlös teilen.
Die Beweislage erwies sich im Laufe des Verfahrens als dünn
Jetzt im Prozess gegen Sören C. schilderte der bereits verurteilte Jörg L. als Zeuge, er habe seinerzeit schon eine ganze Weile wegen Bestechlichkeit im Gefängnis gesessen und darauf gehofft, in den offenen Vollzug zu kommen. In dieser Zeit sei ihm vonseiten der Ermittlungsbehörden gesagt worden, man erwarte, dass er „substanziell aussage zu allen offenen Verfahren“. Weil er möglichst bald aus der Haft habe herauskommen wollen, sei er „motiviert gewesen, darauf einzugehen“. So hatte er unter anderem Sören C. erheblich belastet.
Ursprünglich hatte es so ausgesehen, dass der ehemalige Leiter des Prüfungsamts gegen den jetzigen Angeklagten ausgesagt hatte, ohne davon Vorteile zu erhoffen. Das Eingeständnis von Jörg L. jetzt im Prozess gegen Sören C., er sei „motiviert“ gewesen, umfänglich auszusagen, ließ seine früheren Angaben in einem neuen Licht erscheinen. Somit erschien die Beweislage gegen den Angeklagten Sören C. jetzt eher brüchig. Eine vollständige Aufklärung wäre sehr aufwendig gewesen. Nun entschied das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von 12.000 Euro einzustellen.
Mehr Artikel aus dieser Rubrik gibt's hier: Hamburg