Kiel.

Betreiber von Diskotheken können auch in Schleswig-Holstein Corona-Hilfen beantragen. "Die Betreiberinnen und Betreiber können auch dann Überbrückungshilfen erhalten, wenn ein Weiterbetrieb aufgrund der Corona-Beschränkungen nicht wirtschaftlich wäre und sie deshalb freiwillig schließen", sagte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) am Dienstag. Es sei keine Schließungsanordnung nötig. Diese Sonderregelung greife für die Zeit von November bis Dezember sowie laut Ankündigung des Bundes mindestens auch im Januar. "Bei Bedarf kann die Regelung auch verlängert werden."

"Der Diskothekenverband selbst hat in einer Umfrage unter den Disco-Betreibern festgestellt, dass keiner plant, seine Disco zu öffnen", sagte Buchholz. "Das ist in der jetzigen Lage absolut sinnvoll."

Nach Weihnachtspartys in Diskotheken mit zahlreichen Corona-Infektionen waren in Schleswig-Holstein mehrere Tausend Besucher in Quarantäne geschickt worden. Seit Dienstag sind bei Veranstaltungen drinnen nur noch 50 Teilnehmer erlaubt, zudem müssen Tanzveranstaltungen den Behörden angezeigt werden. Zur Einhaltung der 2G-plus-Regel in Diskotheken und Bars gilt nur noch ein PCR-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

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