Hamburg.

In Hamburg stehen derzeit vier Männer vor Gericht, die bei Lieferungen von Corona-Schutzmasken an das Bundesgesundheitsministerium mehrere Millionen Euro an Umsatzsteuer nicht ordnungsgemäß bezahlt haben sollen. Nun will die Steuerfahndung Hamburg wissen, ob es bundesweit weitere Fälle gab. Mit einem Sammelauskunftsersuchen beim Bundesministerium für Gesundheit hat sie Daten zu Personen und Firmen angefordert, die FFP2-Masken und medizinische Masken an das Ministerium verkauft haben, wie die Finanzbehörde am Montag mitteilte. Die angeforderten Daten umfassten Einkäufe im Jahr 2020 mit einem Volumen von mehr als einer Milliarde Euro.

Ziel des Auskunftsersuchens ist es demnach, sicherzustellen, dass die Einnahmen und Umsätze der rund 500 Verkäuferinnen und Verkäufer ordnungsgemäß versteuert werden. Erfahrungen aus steuerstrafrechtlichen Ermittlungen in diesem Bereich hätten gezeigt, dass in Einzelfällen Steuern in großem Umfang "verkürzt" worden seien, teilte die Behörde weiter mit.

Die Hamburger Steuerfahndung hat die Daten des Auskunftsersuchens den Angaben zufolge aufbereitet und den jeweils zuständigen Finanzbehörden der Länder zur weiteren Prüfung übermittelt. Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) sagte: "Die Ermittlungen der Steuerfahndung Hamburg tragen zur bundesweiten Aufdeckung von Straftätern bei, die sich unrechtmäßig an der Corona-Pandemie bereichert haben." Derartige gegen das Gemeinwohl gerichtete Straftaten gelte es, konsequent zu bekämpfen. Hierzu habe die Steuerfahndung Hamburg einen großen Beitrag geleistet und die anderen Länder in die Lage versetzt, vor Ort die dort ansässigen Lieferanten zu überprüfen.

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