Hamburg.

Gangster-Rapper Gzuz (33), Frontmann der Hamburger Hip-Hop-Gruppe 187 Strassenbande, muss wieder vor Gericht. Im Januar beginne die Berufungsverhandlung gegen den Musiker, teilte ein Landgerichtssprecher am Dienstag mit. Ende September 2020 war der Rapper unter anderem wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, Drogenbesitzes und Körperverletzung zu 18 Monaten Haft verurteilt worden.

Der Musiker, mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß, hatte das Urteil angefochten. Das Landgericht Hamburg hat sieben Verhandlungstage angesetzt, um den Prozess neu aufzurollen. Das Urteil ist für den 14. Februar geplant.

Der Prozess vor dem Amtsgericht war zeitweise zum Showkampf zwischen Amtsrichter Johann Krieten und dem Angeklagten ausgeartet. "Wer, wenn nicht Sie, gehört in den Knast?", hatte Krieten nach teils turbulenten Sitzungen gefragt. Auch den Verteidiger Christopher Posch, bekannt aus einer RTL-Justiz-Sendung, nahm Krieten immer wieder aufs Korn ("Wir verhandeln hier nach dem Strafgesetzbuch, nicht nach einem Drehbuch").

Das Landgericht hört nun alle Zeugen, die in der ersten Instanz ausgesagt hatten, und muss prüfen, ob Gzuz tatsächlich hinter Gitter gehört. Zuerst hatte die "Hamburger Morgenpost" (Mopo) berichtet.

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