Hamburg. Der Skipper eines Ausflugsschiffs wendet sich gegen Strafbefehl über eine Geldstrafe. Es geht um fahrlässige Körperverletzung.
coe
Hamburg. Der Skipper eines Ausflugsschiffs wendet sich gegen Strafbefehl über eine Geldstrafe. Es geht um fahrlässige Körperverletzung.
coe
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt Abendblatt testen