Hamburg. Als Finanzbeamtin gilt sie als zentrale Zeugin bei der Aufarbeitung der “Cum Ex“-Affäre durch den Untersuchungsausschuss der Bürgerschaft - und hat eine klare Haltung zu einer möglichen Einflussnahme der Politik auf die steuerliche Behandlung der Warburg Bank.

Die für die in den "Cum Ex"-Skandal verwickelte Warburg Bank zuständige Finanzbeamtin hat eine Einflussnahme der Politik bei der Rückforderung von Kapitalertragsteuern zurückgewiesen. Bei ihrer Befragung im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft beantwortete sie am Freitag alle Fragen zu einer möglichen Einflussnahme auf den Steuerfall von außen mit "nein". Die 53-Jährige gilt als eine zentrale Figur in der Affäre, weil bei ihr als Sachgebietsleiterin im Finanzamt für Großunternehmen alle Fäden zusammenliefen.

Sie habe keine Kontakte zu anderen Behörden oder Personen gehabt, die mit der Bank zu tun hatten, erklärte sie. Dass sich der damalige Hamburger Bürgermeister und heutige SPD-Kanzlerkandidat und Bundesfinanzminister Olaf Scholz 2016 und 2017 mit den Miteigentümern der Bank, Max Warburg und Christian Olearius, getroffen hat, sei ihr nicht bekannt gewesen, sagte die als Zeugin geladene Volljuristin. Viele weitere Fragen des Ausschusses beantwortete sie aber auch mit "weiß ich nicht" oder "kann mich nicht erinnern".

Der Ausschuss will den Vorwurf einer Einflussnahme führender SPD-Politiker auf die steuerliche Behandlung der Warburg Bank klären. Denn zeitlich nach den ersten Treffen von Scholz mit Olearius, gegen den bereits wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung ermittelt wurde, hatte das Finanzamt für Großunternehmen 2016 mit Ablauf der Verjährungsfrist auf Steuernachforderungen in Höhe von 47 Millionen Euro verzichtet. Weitere 43 Millionen Euro wurden 2017 erst nach Intervention des Bundesfinanzministeriums eingefordert.

Ursprünglich wollte das Finanzamt die Kapitalertragsteuern zurückfordern, rückte dann aber nach einer Gesprächsrunde mit Vertretern der Finanzbehörde wieder davon ab. Zum einen wäre die Bank möglicherweise in ihrer Existenz bedroht gewesen, zum anderen sei eine Steuerhinterziehung nicht nachweisbar gewesen. "Wir wussten nicht, ob es Cum-Ex-Geschäfte waren oder nicht", sagte die Zeugin. Es habe danach ausgesehen, hätte aber auch ganz anders sein können.

Im Jahr 2020 hatte die Warburg Bank schließlich 155 Millionen Euro an Steuerforderungen für die Jahre 2007 bis 2011 beglichen. Dies sei aber "nicht als Schuldeingeständnis zu verstehen". Vielmehr gehe das Geldhaus weiter rechtlich gegen die Steuerbescheide vor. Seit Ende Juli steht höchstrichterlich fest, dass "Cum-Ex"-Geschäfte strafbar sind. Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass der Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt sei. Die Warburg Bank müsse mehr als 176 Millionen Euro zurückzahlen.

© dpa-infocom, dpa:210805-99-730182/4