Kiel.

Der Landeswahlausschuss hat zur Bundestagswahl am 26. September in Schleswig-Holstein am Freitag die Landeslisten von 21 Parteien zugelassen. Darunter sind außer den Landtagsparteien CDU, SPD, Grüne, FDP, SSW und AfD unter anderem die Linke, die NPD und die Freien Wähler. Zugelassen wurden unter anderem auch die Liberal-Konservativen Reformer (LKR), die Partei der Humanisten und die Partei des Satirikers Martin Sonneborn.

Während die Zulassung durch den Wahlausschuss unter dem Vorsitz von Landeswahlleiter Tilo von Riegen in 19 Fällen einstimmig erfolgte, gab es im Fall der NPD und der AfD jeweils zwei Gegenstimmen. Riegen merkte dazu in der Sitzung an, der Landeswahlausschuss nehme nur formale Prüfungen vor. "Was uns nicht obliegt, ist eine politische Abstimmung."

Bei sechs Landeslisten gab es insgesamt sieben Listenplätze, die formelle Voraussetzungen wie Wählbarkeitsbescheinigungen nicht erfüllten. Diese Bewerber wurden nicht zugelassen.

Derzeit sitzen aus Schleswig-Holstein 26 Abgeordnete im Bundestag. Die CDU stellt zehn Abgeordnete, die SPD sechs, Grüne und FDP jeweils drei, die Linke zwei und die AfD einen. Hinzu kommt ein fraktionsloser Abgeordneter. Zur Bundestagswahl 2017 waren im Norden die Landeslisten von zwölf Parteien zugelassen.

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