Karlsruhe/Hamburg.

Für die Hamburger Warburg Bank ergeben sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Strafbarkeit sogenannter Cum-Ex-Aktiengeschäfte nach eigenen Angaben keine wirtschaftlichen Auswirkungen. Zwar sei mit dem am Mittwoch in Karlsruhe ergangenen Richterspruch auch die Revision der Bank gegen ein vom Bonner Landgericht gefällte Einziehungsentscheidung über mehr als 176 Millionen Euro verworfen worden, teilte die Bank mit. Alle von den Steuerbehörden wegen der sogenannten Cum-Ex-Geschäfte gegen sie geltend gemachten Steuerforderungen seien aber bereits im vergangenen Jahr beglichen worden. "Eine nochmalige und damit doppelte Zahlung wegen der nun bestätigten Einziehungsentscheidung ist rechtlich nicht möglich", teilte die Bank mit.

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