Kiel. Das juristische Gezerre um das Strafmaß für einen Panzer-Eigentümer und Waffensammler von der Kieler Förde hält an. Strittig ist vor allem die Höhe einer Zahlungsauflage. Der Weltkriegspanzer soll verkauft werden.

Für den Panzer-Eigentümer von der Kieler Förde steht nur noch eine Bewährungsstrafe wegen unerlaubten Besitzes von Waffen und Munition im Raum. Die Kammer halte im Falle eines entsprechenden Geständnisses des 84-Jährigen einen Strafrahmen von einem Jahr bis zu einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung für angemessen, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Worpenberg am Mittwoch im Kieler Landgericht. Vier Monate davon würden wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bereits als verbüßt gelten.

Die Gespräche zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht über eine Verständigung dauern an. Strittig ist die Höhe einer Zahlungsauflage. Nach Ansicht der Kammer sind 50.000 Euro angemessen, wie von der Verteidigung zunächst angeboten. Die Staatsanwaltschaft forderte dagegen zunächst 500.000 Euro und hält auch die mittlerweile von Verteidiger Gerald Goecke als vorstellbar bezeichneten 100.000 Euro für unzureichend. Die Gespräche sollen am Montag fortgesetzt werden.

Klar scheint, dass der Waffensammler den im Sommer 2015 im Keller seines Anwesens sichergestellten Weltkriegspanzer "Panther" nicht mehr zurückerhalten wird. Im Raum steht eine Weisung an den Angeklagten, sowohl den Panzer als auch eine ebenfalls bei ihm sichergestellte Flugabwehrkanone vom Kaliber 8,8 Zentimeter zu verkaufen. An dem Panzer hat nach Angaben von Goecke ein Museum aus Seattle (USA) Interesse und verfüge bereits über eine Einfuhrgenehmigung. Die Flak wolle ein Sammler aus Nordrhein-Westfalen übernehmen.

Der Waffensammler muss sich wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und waffenrechtlicher Verstöße vor Gericht verantworten. Bei einer Durchsuchung seines Anwesens im Sommer 2015 wurden neben dem Panzer und der Flak auch ein Torpedo, ein Mörser sowie Maschinen- und Sturmgewehre, halb- und vollautomatische Pistolen und mehr als 1000 Schuss Munition sichergestellt.

Im Kern geht es in dem Prozess um die Frage, ob der Panzer und anderes Kriegsgerät unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen und somit nicht in Privatbesitz sein dürfen. Dazu lagen mehrere Gutachten vor.

Im Falle einer Verständigung und des geforderten Geständnisses kann das Verfahren wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz im Falle des Panzers, der Flak, eines Mörsers sowie eines Torpedos und mehrerer Raketen-Gewehre und -Pistolen nach Angaben des Vorsitzenden Richters eingestellt werden. Der Prozess soll am Dienstag (9.00 Uhr) fortgesetzt werden. Ein Urteil in dem Fall könnte am Mittwoch fallen.

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