Kiel.

Eine 54-jährige Frau, die ihre hilfsbedürftige Mutter erstickt haben soll, soll auf Antrag der Staatsanwaltschaft dauerhaft in der forensischen Psychiatrie untergebracht werden. Die "weiterhin von ihr zu erwartenden Taten seien so schwerwiegend, dass sie untergebracht werden muss", sagte Staatsanwältin Gesine Ohst am Montag. Der psychiatrische Gutachter hatte die suchtkranke Frau zuvor als gefährlich für die Allgemeinheit eingestuft. Ihr völlige Schuldunfähigkeit zur Tatzeit im Dezember 2020 schloss er nicht aus. Aufgrund ihres Zustands sei sie verhandlungs- und vernehmungsunfähig, sagte der Gutachter vor dem Kieler Landgericht.

Die Frau nimmt zwar am Prozess teil, ist aber nach Angaben ihres Verteidigers nicht in der Lage, den Inhalt von Fragen zu erfassen und sie entsprechend zu beantworten. Rechtsanwalt Axel Höper sagte, die Vernehmungsunfähigkeit sei ein "dauerhaftes Verfahrenshindernis". Er beantragte deswegen die Einstellung des Verfahrens vor einem Strafgericht. Im Gegensatz zu Staatsanwältin und Gutachter ging er davon aus, dass die Tat allein auf die Mutter bezogen war. Er sehe deswegen keine Fremdgefährdung.

Nach Zeugenaussagen wartete die Tochter am Tattag bereits auf die Mutter, die abends aus dem Pflegeheim nach Hause gebracht wurde. Sie zerrte die verängstigte 83-Jährige demnach in die Wohnung. Dort soll sie die Seniorin zu Boden gebracht, sich auf sie gesetzt und ihr Mund und Nase zugehalten haben. Die Frau erstickte. Eine Reanimierung scheitere. Das Urteil wird am Mittwoch erwartet.

© dpa-infocom, dpa:210726-99-538627/2