Kiel. Landet der Weltkriegspanzer aus der Förde-Villa in einem Museum in den USA? Ein Verkauf des “Panther“ und einer Flugabwehrkanone sind Teil von Verständigungsgesprächen. Am Ende könnte eine Bewährungsstrafe stehen.

Im Fall des Panzer-Eigentümers von der Kieler Förde verhandeln Kieler Landgericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung über eine Bewährungsstrafe. Die Staatsanwaltschaft habe in einem Verständigungsgespräch eine Zahlungsauflage von 500.000 Euro vorgeschlagen, die Verteidigung einen Betrag von 50.000 Euro genannt, wie der Vorsitzende Richter Stephan Worpenberg am Montag in der Verhandlung berichtete. Die Kammer selbst hält 50.000 Euro für angemessen.

Zudem steht eine Weisung an den 84 Jahre alten Angeklagten im Raum, den Panzer vom Typ "Panther" und eine Flak verbindlich abzugeben. Laut Verteidigung hat an dem Panzer ein Museum aus den USA Interesse, an der Flugabwehrkanone vom Kaliber 8,8 Zentimeter ein Sammler aus Deutschland. Eine Einigung zwischen den Prozessbeteiligten gibt es bislang aber nicht. Die Gespräche wurden am Montag fortgesetzt.

Der Waffensammler muss sich wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und waffenrechtlicher Verstöße vor dem Landgericht verantworten. Bei einer Durchsuchung seines Anwesens im Sommer 2015 wurden neben dem Panzer und der Flak ein Torpedo, ein Mörser sowie Maschinen- und Sturmgewehre, halb- und vollautomatische Pistolen und mehr als 1000 Schuss Munition sichergestellt.

Nach Angaben von Verteidiger Gerald Goecke hat ein Museum aus den USA seine Bereitschaft zum Kauf des Panzers bekundet. Der Preis sei aber noch nicht ausgehandelt. Eine Einfuhrgenehmigung liege für den Fall eines Verkaufs jedoch bereits vor. Im Fall der Flak habe ein Sammler aus Nordrhein-Westfalen Interesse signalisiert.

Im Kern geht es in dem Prozess um die Frage, ob der Panzer und anderes Kriegsgerät unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen und somit nicht in Privatbesitz sein dürfen. Anders als die Staatsanwaltschaft geht die 7. große Strafkammer auf Basis mehrerer Gutachten davon aus, dass es sich nur bei der Flugabwehrkanone nach wie vor um eine Kriegswaffe handeln dürfte.

Die von der Staatsanwaltschaft genannte Summe von 500.000 Euro basiere offenbar auf der Grundlage, es handele sich auch bei dem Panzer um eine Kriegswaffe, sagte Richter Worpenberg. Verteidiger Goecke argumentierte, es gehe alleine um den historischen Charakter. Sein Mandant habe den "Panther" als Schrott gekauft, dessen Wert sei im wesentlichen gekennzeichnet von der Arbeit, die dieser in den Panzer investiert habe.

Im Saal 235 des Landgerichts ging es am Montag auch um den Zustand der sichergestellten Munition. Laut einem Gutachten des Landeskriminalamts (LKA) ist die teils aus Kriegszeiten stammende Munition noch schießfähig. Ein Waffenexperte des LKA wurde zudem zu der Erkennbarkeit von vollautomatischen Waffen befragt. Der Polizeibeamte führte aus, dass die beiden sichergestellten Waffen vom Typ Mauser C96 über einen Schalter verfügen, der auf R für Reihenfeuer gestellt wird. Bei vollautomatischen Waffen handelt es sich um Kriegswaffen, die nicht im Privatbesitz sein dürfen.

Der Prozess soll am Mittwoch (11.00 Uhr) fortgesetzt werden. Ein Urteil in dem Fall könnte Anfang August fallen.

© dpa-infocom, dpa:210725-99-525316/4