Itzehoe. Sie waren längst getrennt, sie hatte einen neuen Partner. Doch ihr Ex-Mann wollte sie und die Kinder nicht aufgeben. Frühmorgens schlug er mit einer Eisenstange zu. Das Urteil des Gerichts ist eindeutig.

Für die Tötung des Lebensgefährten seiner Ex-Frau aus Eifersucht muss ein 33-jähriger Mann aus Elmshorn (Kreis Pinneberg) lebenslang in Haft. Das Landgericht Itzehoe sprach den Angeklagten am Freitag des heimtückischen Mordes schuldig. Demnach erschlug der in Russland geborene Deutsche am Morgen des 23. September vergangenen Jahres in einem Park im Elmshorner Stadtteil Hainholz den Lebensgefährten seiner Ex-Frau mit einer Eisenstange. (Az 6 Ks 315 Js 26256/20).

Die Tatwaffe wurde nicht gefunden. Das 32 Jahre alte Opfer starb fünf Tage später an schwersten Hirnverletzungen in der Hamburger Uniklinik.

Die 6. große Strafkammer folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwältin, verneinte aber - ebenso wie die Anklägerin - eine besondere Schwere der Schuld. Das hätte eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren Haft unmöglich gemacht. Doch hob der Vorsitzende Richter hervor, dass das Gericht wegen der Massivität und der Brutalität der Tathandlungen dafür durchaus Gründe gesehen habe. In der Gesamtschau habe man sich aber dagegen entschieden. Die Verteidigung kündigte an, Revision einzulegen. Sie sprach zugleich von einem mündlich hervorragend begründeten Urteil.

Einem psychiatrischen Gutachten zufolge war der Angeklagte zur Tatzeit voll schuldfähig. Damit entfielen Strafmilderungsgründe. Die Verteidigung ging dagegen von einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit aus.

Der Angeklagte hatte das Verbrechen erst kurz vor den Plädoyers gestanden. In einer von seinen Rechtsanwälten verlesenen Erklärung berief sich der 33-Jährige auf Erinnerungslücken und erklärte, er habe das Opfer nicht töten wollen. Nach Angaben der Verteidigung litt der Angeklagte stark unter der Trennung von seiner Ehefrau und seinen Kindern und habe immer noch auf eine Versöhnung gehofft. Die Staatsanwältin sah Eifersucht als Tatmotiv. Der Angeklagte habe seine Frau keinem anderen Mann und seinen Kindern keinen anderen Vater gegönnt.

Zur Tat kam es, als der Angeklagte im 5. Stock seines Wohnblocks im Laubengang frühmorgens geraucht habe und unten auf der Straße den neuen Partner seiner früheren Frau mit einem Begleiter vorbeigehen sah. Trotz einer Beinverletzung sei er den Männern gefolgt. Eine Eisenstange - der Mann ist Estrichleger - habe er als Gehstütze mitgenommen. Als der neue Partner seiner Ex-Frau sich umdrehte, schlug er dann zu. Mindestens sechs Mal, stellte eine Rechtsmedizinerin fest, wahrscheinlich aber deutlich häufiger. Das Opfer war bereits hirntot, als die Rettungskräfte eintrafen.

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