Kiel. Beleuchtete SS-Runen an der Wand, eine Flak und ein Wehrmachtspanzer: Ein Sammler von Kriegsgerät und Waffen steht wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz in Kiel vor Gericht. Der Fall wirft Fragen auf.

Als der Polizist im Keller der Villa an der Kieler Förde Licht anschaltet, traut er seinen Augen nicht. An der Wand hängen beleuchtete SS-Runen. In dem Keller steht ein Wehrmachtspanzer vom Typ "Panther". In gutem Zustand. "Das war mehr als museal", erinnert sich der 65-Jährige am Montag im Kieler Landgericht an die Durchsuchung im Mai 2015. Der Besitzer der Villa samt Panzer muss sich wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und waffenrechtlicher Verstöße vor Gericht verantworten.

Der 84 Jahre alte Angeklagte war im Zuge von Ermittlungen um wieder aufgetauchte Nazi-Kunst ins Visier geraten. Ermittler des Landeskriminalamtes Berlin baten 2015 um Hilfe. Der Zeuge und eine Kollegin halfen am 20. Mai aus. Vor dem Einsatz hatte er bereits gerüchteweise von einem Panzer in dem Vorort Heikendorf gehört. Er wisse, dass der eine oder andere Kollege bereits in dem Keller des Anwesens gewesen sei. Es sei aber als Sammlung abgetan worden. Als Schutzmann habe er gelernt, "es gibt nichts, was es nicht gibt".

Die Kunstdurchsuchung habe ihn dennoch erstaunt, sagt der ehemalige Polizist. Beispielsweise habe er gedacht: "Das kann doch nicht angehen. Da liegt eine auseinandergebaute V1-Rakete." Später habe sich herausgestellt, dass Triebwerk und Gefechtskopf fehlen. An einer Flak habe nur Luft in den Reifen gefehlt. Sonst habe sie ausgesehen, als sei sie frisch vom Band gelaufen. Auch einen Adler mit Hakenkreuz habe er gesehen, Schilder aus dem Dritten Reich.

Zu einem Teil habe ihm der Angeklagte erklärt: "Das ist ein Geschoss von der "Bismarck"." Zu einem Schellenbaum mit der Aufschrift "Graf Spee" habe er angegeben, diesen von Bekannten aus Argentinien erhalten zu haben. "Das ist ja weltweit verknüpft das Ganze, wer wem was schenkt", sagt der Zeuge. Er berichtete zudem von zahlreichen Uniformen aus dem Dritten Reich und der Kaiserzeit.

Nach der Kunstdurchsuchung liest der Beamte Vorschriften des Kriegswaffenkontrollgesetzes nach, nimmt Kontakt mit dem Landeskriminalamt und der Staatsanwaltschaft auf. Für ihn steht schnell fest: "Klar darf man einen Panzer nicht haben." Irgendwann ist den Ermittlern klar, die Sachen müssen aus der Villa herausgeholt werden. Sie wenden sich an Pioniere der Bundeswehr aus Husum. Am 1. Juli 2015 beginnt eine zweitägige Aktion, deren Bilder um die Welt gehen.

Bei der Durchsuchung stellen Beamte den "Panther", einen Torpedo, einen Mörser, eine Flugabwehrkanone vom Kaliber 8,8 Zentimeter sowie zahlreiche Schusswaffen und mehr als 1000 Schuss Munition sicher. Neun Stunden lang benötigen Soldaten damals, um den knapp 40 Tonnen schweren Panzer ohne Ketten mühsam mit Bergungspanzern sicherzustellen.

Im Zuge der Ermittlungen tauchte nach Angaben des pensionierten Polizisten auch eine Genehmigung des Kreises Plön auf. Sie basierte demnach auf einem Schrottbild des Panzers. Der Angeklagte will diesen 1977 als Schrott in Großbritannien gekauft haben. Ein anderer Zeuge, der früher für das Militärhistorische Museum der Bundeswehr in Dresden arbeitete, sah den "Panther" Anfang der 1990er Jahre bei einem Besuch in Heikendorf. In einer Videobefragung beschreibt er diesen als "gut gepflegten Schrotthaufen". Doch dabei blieb es nicht. Der Angeklagte restaurierte den Panzer.

Im Kern geht es in dem Kieler Prozess um die Frage, ob der Panzerkampfwagen vom Typ "Panther" und anderes Kriegsgerät unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen und somit nicht in Privatbesitz sein dürfen. Die Staatsanwaltschaft wertet neben dem Panzer auch die Flugabwehrkanone und andere Waffen als Kriegswaffe. Dagegen geht die 7. große Strafkammer auf Basis mehrerer Gutachten davon aus, dass es sich nur bei der Flugabwehrkanone nach wie vor um eine Kriegswaffe handeln dürfte.

Im Saal 235 des Landgerichts sagt an diesem Verhandlungstag in einer Videovernehmung auch ein Mann aus, von dem der Angeklagte 2003 im Tausch die Flak erhalten hat. Er selbst habe sie Jahre zuvor aus dem Museum in Dresden erhalten, sagte der 74-Jährige. "Für mich war klar, dass die nicht mehr schießfähig ist." Den Angeklagten habe er gemeinsam mit einem Bekannten einige Jahre zuvor besucht und dabei auch den Panzer gesehen. Der heute 84-Jährige habe dabei auch den Motor des "Panther" gestartet. "Er war sehr stolz auf diesen Panzer." Das ganze Haus sei voller Antiquitäten gewesen.

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