Kiel. Spaßbäder öffnen wieder, beim Familienfest sind ab jetzt mehr Gäste möglich. Die neue Corona-Landesverordnung erlaubt größere Veranstaltungen.

Angesichts niedriger Corona-Infektionszahlen dürfen alle Schwimm-, Spaß- und Freibäder in Schleswig-Holstein seit Montag wieder öffnen. Außerdem sind mit der neuen Corona-Landesverordnung eine ganze Reihe weiterer Lockerungen in Kraft getreten. So gilt für Veranstaltungen laut Landesregierung nun die Richtschnur: Drinnen sind bis zu 500 Teilnehmer möglich, draußen bis zu 1000. Das gilt für Sportveranstaltungen und Wettbewerbe, Konzerte, Theater oder Kino sowie Versammlungen, Gottesdienste, Flohmärkte und Messen.

Bei Festen ohne feste Sitzplätze sind drinnen unter Auflagen wieder bis zu 125 Personen erlaubt, draußen 250. Vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen gibt es keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. In den Schulen bleibt sie aber bestehen.

Treiben innen mehr als zehn Erwachsene oder mehr als 25 Kinder gleichzeitig Sport, brauchen sie weiter einen aktuellen Test. Das gilt aber nicht, wenn mehr als 80 Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen. Außerdem dürfen nach den Profis nun auch Laienchöre wieder drinnen vor Publikum singen, wenn alle Musizierenden getestet sind. Der Besuch von Saunen, Dampfbädern und Whirlpools ist nun bei Einhaltung der Kontaktregeln erlaubt.

Von Montag (13.00 Uhr) an können sich erstmals alle Menschen für Corona-Schutzimpfungen in den Impfzentren registrieren. Der Zeitpunkt der Anmeldung spielt bei der Vergabe der Impftermine keine Rolle. Jeder, der sich bis Donnerstag (13.00 Uhr) registriert, hat die gleiche Chance. Bis Freitag hatten im Norden laut Impfdashboard des Bundesgesundheitsministeriums 1,453 Millionen Menschen mindesten eine Impfung erhalten. Das entsprach exakt der Hälfte aller Schleswig-Holsteiner. Knapp 758.000 haben bereits die Zweitimpfung erhalten (26,1 Prozent).

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