Kiel. Jetzt steht ganz Schleswig-Holstein wieder für den Tourismus offen - unter strengen Corona-Auflagen. Das nördlichste Bundesland geht noch weitere Öffnungsschritte.

Ein paar Tage in der Holsteinischen Schweiz, Strandurlaub an der Ostsee oder ein Wellnesswochenende mit Blick auf das Watt? Schleswig-Holstein steht Touristen aus ganz Deutschland ab Montag wieder offen - nicht wie bisher nur in den vier Modellregionen. Auch in weiteren Bereichen wird das öffentliche Leben ein Stück normalisiert. Gefordert sind allerdings neben Hygieneauflagen wie dem Tragen von Schutzmasken in bestimmten Situationen vor allem negative Coronatests vor der Anreise und dann alle drei Tage.

Die Öffnung ist nach Überzeugung der Landesregierung möglich, weil in Schleswig-Holstein die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Inzidenz) stabil unter 100 lag und zuletzt unter 50 gefallen ist.

Lokale dürfen ihre Innenbereiche wieder öffnen. Auch hier müssen Gäste einen negativen Coronatest vorlegen oder nachweisen, dass sie vollständig geimpft sind. Das heißt, die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Große Runden sind aber noch nicht möglich. Innen sind fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch erlaubt, draußen dürfen es zehn Gäste sein. Eine Testpflicht für Beschäftigte in Gaststätten sieht die Landesverordnung nicht vor.

Ein ganzes Stück in Richtung Normalität geht es auch beim Sport und in der Kultur. In Hallen sind 10 Kinder und Jugendliche bei Sportarten ohne Berührungen erlaubt, draußen sind es 20. Bahnenschwimmen und Schwimmunterricht in Freibädern und Außenbecken sind gestattet. Amateursportler dürfen Wettkämpfe im Freien austragen. Museen können öffnen, Besucher brauchen für Innenbereiche einen negativen Coronatest. Die Ausflugsschiffe im Norden dürfen wieder Gäste an Bord nehmen.

Großzügigere Regeln gelten jetzt auch für Versammlungen, die unter freiem Himmel mit bis zu 250 Teilnehmern erlaubt sind. (HINWEIS: Berichtigung der Zusammenfassung vom 17. Mai 2021: Im dritten Absatz wurde gestrichen, dass auch Mitarbeiter der Lokale, die Kontakt mit den Gästen haben, getestet werden müssen. Ergänzt wurde der Satz: Eine Testpflicht für Beschäftigte in Gaststätten sieht die Landesverordnung nicht vor.)

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