Hamburg.

Wer als Empfänger von Sozialleistungen in Hamburg eine verbilligte HVV-Karte besitzt, muss bei Kontrollen nicht mehr seine Sozialkarte vorzeigen. Es reiche der einmalige Nachweis bei der Bestellung der Abo-Karte des Hamburger Verkehrsverbunds, teilte die Sozialbehörde mit.

Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können unter Vorlage eines Antragsformulars und ihres Identitätsnachweises ihre Zeitkarte in den Servicestellen des HVV bestellen. Den Sozialrabatt gibt es auch für weitere Mitglieder der sogenannten Bedarfsgemeinschaft. Das Antragsformular gibt es im Jobcenter oder beim Bezirksamt.

Rund 60 000 Menschen erhalten derzeit den Sozialkartenrabatt von monatlich 22,60 Euro. Die Sozialbehörde hat dafür nach eigenen Angaben 2020 rund 15 Millionen Euro ausgegeben.

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