Kiel.

Mit Beginn der Badesaison tritt am 11. Juni in Schleswig-Holstein eine Landesverordnung mit einheitlichen Vorgaben für alle Badestellen in Kraft. Damit wird zum Beispiel geregelt, ob ein Beobachtungsturm vorhanden sein muss, wie viele Aufsichtspersonen und Rettungsboote benötigt werden und was an weiteren Rettungsmitteln vorzuhalten ist. Das Kabinett stimmte der Verordnung am Dienstag zu. Sie sei in enger Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden, der DLRG (Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft) und der DRK-Wasserwacht erarbeitet worden, teilte das Innenministerium mit.

"Uns war es wichtig, dass wir diese Verordnung gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort entwickeln, die sie mit Leben füllen und die Badesicherheit sicherstellen werden", erklärte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU).

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