Rendsburg.

Der Geflügelwirtschaftsverband Schleswig-Holstein und Hamburg hat das uneinheitliche Vorgehen bei den Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest kritisiert. Zuvor war in den Kreisen Schleswig-Flensburg und Segeberg die Stallpflicht vollständig aufgehoben worden. Die Kreise Pinneberg, Nordfriesland, Plön und Ostholstein wiederum hatten ihre Stallpflicht gelockert und nur in der Nähe von Gewässern aufrechterhalten. "Wir hätten uns ein landesweit einheitliches Vorgehen gewünscht" teilte der Vorsitzende des Verbandes, Hans-Peter Goldnick, am Donnerstag mit.

In Schleswig-Holstein war zuvor die landesweite Stallpflicht aufgehoben und die Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest entschärft worden. Hintergrund sei ein Rückgang des Infektionsgeschehens bei Wildvögeln, der regional aber unterschiedlich ausfalle, sagte Agrarminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) am Dienstag in Kiel. Daher sei es Aufgabe der Kreise, aufgrund der aktuellen Lage Maßnahmen anzuordnen.

Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln und anderen Vögeln vorkommt. Mit der angeordneten Unterbringungen in Ställen soll verhindert werden, dass die Krankheit Haus- und Nutztierbestände befällt. Schleswig-Holstein ist besonders gefährdet, weil das Land ein wichtiges Vogeldurchzugsgebiet ist. Der Frühjahrszug nordischer Wasservögel ist auch noch nicht abgeschlossen.

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