Meldorf/Heide.

Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern hat das Schöffengericht in Meldorf im Kreis Dithmarschen am Dienstag einen 42 Jahre alten Mann zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Bewährungsauflage ist die Teilnahme an einer Therapie, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Mit seinem Urteil entsprach das Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Der Mann war angeklagt, sich Weihnachten 2015 in Heide an einem damals fünf Jahre alten Mädchen vergangen zu haben. Beide wohnten damals im selben Haus. Er soll das Kind dazu gebracht haben, den Unterleib zu entblößen. Anschließend soll er das Mädchen im Schambereich berührt und dabei gefilmt haben, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Itzehoe sagte.

Außerdem besaß der Mann zahlreiche kinderpornografische Schriften. Strafmildernd berücksichtigten die Richter das umfassende Geständnis des bis dato unbescholtenen Mannes. Das zur Tatzeit fünfjährige Mädchen bekommt ein Schmerzensgeld von 7500 Euro.

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