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Wie die CDU Volksdorfer Einfamilienhäuser schützen will

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Axel Ritscher
Einfamilienhausgebiete in Hamburg-Volksdorf sollen künftig vor Nachverdichtung geschützt werden (Symbolbild).

Einfamilienhausgebiete in Hamburg-Volksdorf sollen künftig vor Nachverdichtung geschützt werden (Symbolbild).

Foto: Robert B. Fishman / picture alliance

Die Renovierung alter Bebauungspläne soll nun verhindern, dass die Bestimmungen unterlaufen und Mehrfamilienhäuser errichtet werden.

Hamburg. In der Debatte um das Für und Wider von Einfamilienhäusern hat die CDU den Erhalt der alten Siedlungsstruktur in den Walddörfern gefordert. Dafür will sie die vor rund 20 Jahren zur Strukturentwicklung und -erhaltung großflächig aufgestellten Bebauungspläne Volksdorf 40, 42 und 43 überarbeitet sehen, um die natürlich gewachsenen Einfamilienhausgebiete vor Nachverdichtung zu schützen.

„Da keine Mindestgrößen für Grundstücke festgelegt sind, kann derzeit durch Grundstücksteilung das Maß der Bebauung deutlich erhöht werden. Dies führt in jüngster Zeit zu einer erheblichen Verdichtung der Bebauung, die der Intention der genannten Bebauungspläne zuwider läuft“ heißt es im Antrag der Wandsbeker CDU-Fraktion.

So ist der Begriff Einfamilienhaus in Hamburg definiert

Sie verweist auf aktuelle Bauvorhaben im Allhornstieg und im Maetzelweg, die mit großen Mehrfamilienhäusern „eine massive Veränderung der städtebaulichen Struktur herbeiführen“.

Seit den 2000er-Jahren sind die restriktiven Bebauungspläne ins Rutschen gekommen, weil bundesrichterliche Rechtssprechung die Bedeutung des Begriffes Einzelhaus so definierte, dass, rein rechtlich gesehen, mehrere „Gebäude“ in ein „Einzelhaus“ passen. In den Gebäuden wiederum sind mehrere Wohneinheiten denkbar. Bebauungspläne, die mit der alten Zweiwohnungsklausel die Zahl der Wohneinheiten pro Grundstück auf zwei begrenzen wollten, können seitdem problemlos unterlaufen werden.

Volksdorfer Bebauungspläne sollen renoviert werden

Bisher hat sich die Wandsbeker Verwaltung nur in einem Fall dagegen gewehrt: Auf Druck einer Bürgerinitiative hat sie im letzten Jahr den Meiendorfer Bebauungsplan Rahlstedt 78/Volksdorf 25 von 1982 renoviert und versucht, die in der Verordnung festgehaltenen „Grundzüge der Planung“ durch flankierende Ergänzungen so zu stützen, dass keine Reihen- und Mehrfamilienhäuser im Planungsgebiet mehr möglich sind.

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Dieser erneuerte Plan soll das Muster auch für eine Renovierung der Volksdorfer Bebauungspläne werden, wenn es nach dem Willen von CDU und FDP geht. Die SPD sah das bisher skeptisch, weil die „Strukturerhaltenspläne“ für sie „Bauverhinderungspläne“ sind und den Zielen des Wohnungsbauprogramms zuwiderlaufen.

Für die Grünen verbieten sich Einfamilienhäuser wegen ihrer schlechten Ökobilanz. Der rot-grüne Koalitionsvertrag für Hamburg sieht für neue Plangebiete keine Einfamilienhäuser mehr vor.

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