Kiel. Zehntausende Hühner werden in einem Legehennenbetrieb im Kreis Plön getötet. Zuvor war in dem Bestand die Geflügelpest nachgewiesen worden. Der Betreiber spricht vom Schlimmsten, was passieren konnte.

Nach einem Ausbruch der Geflügelpest hat in einer Geflügelhaltung im Kreis Plön am Montag die Tötung von etwa 76 000 Legehennen begonnen. Die beiden Ställe werden mit Kohlendioxid ausgegast, wie ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums sagte. Dieser Vorgang werde am Abend beendet sein. Anschließend werde eine Firma die Kadaver entsorgen.

Bei dem betroffenen Betrieb handelte es sich um eine Bodenhaltung. Die Hühner könnten sich dort frei bewegen auf mehreren Etagen, sagte der Betreiber am Montag. "Das ist für einen verantwortungsbewussten Hühnerhalter so ziemlich das Schlimmste, was einem passieren kann." Es habe in der Anlage strenge Hygienemaßnahmen gegeben. Dass das Virus trotzdem in den Bestand gelangte, sei "erschütternd und macht einen natürlich betroffen". Er berichtete von umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen, "da man ja weiß, dass in dieser Zeit des Vogelflugs das Risiko der Vogelgrippe besteht".

Die Tierseuchenkasse werde sicher nicht den kompletten Schaden tragen, sagte der Anlagen-Betreiber. Zur Höhe konnte er keine Angaben machen. Die Ställe würden nach der Tötung der Tiere mehrere Mal desinfiziert. Anschließend werde der Betrieb mit der Aufzucht von Küken beginnen. Es werde ein halbes bis ein dreiviertel Jahr dauern, bis der Betrieb wieder Eier produzieren werde.

Zuvor hatte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bei einem der Tiere den Subtyp H5N8 nachgewiesen. "Das ist der größte Betrieb, der in Schleswig-Holstein bislang von der Geflügelpest betroffen war", sagte der Ministeriumssprecher. Durch die Tötung der Tiere soll verhindert werden, dass sich das Virus weiter ausbreitet. Die Region wurde in einem Radius von drei Kilometern zum Sperrbezirk und in einem Umkreis von zehn Kilometern zum Beobachtungsgebiet erklärt.

Nach Ansicht von Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) zeige der Fall, "dass sich die Situation im Land in Bezug auf das Geflügelpestgeschehen leider wieder verschärft". Landesweit gilt noch immer in allen Kreisen und kreisfreien Städten die Stallpflicht für Hausgeflügel. Im Norden ist in bislang neun Geflügelhaltungen mit rund 81 000 Tieren die Geflügelpest nachgewiesen worden. Zudem hat sich der Nachweis der Krankheit bei Wildvögeln auf rund 485 erhöht.

"Dass es trotz aller Anstrengungen immer wieder zu Ausbrüchen der Geflügelpest kommt, sorgt bei allen Geflügelhaltern für großes Unbehagen", sagte der Vorsitzende des Geflügelwirtschaftsverbandes, Hans-Peter Goldnick. Absolute Sicherheit gebe es auch bei größtmöglicher Sorgfalt nicht. Er rechnet damit, dass die Stallpflicht vorerst bestehen bleibt. "Wir wissen, was diese Maßnahme für die betroffenen Tiere bedeutet und auch die Tierhalter zunehmend vor Herausforderungen stellt."

Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln und anderen Vögeln vorkommt. Mit den angeordneten Aufstallungen soll verhindert werden, dass die Krankheit Haus- und Nutztierbestände befällt. Die Geflügelpest-Epidemie von November 2016 bis Frühjahr 2017 war die schlimmste Tierseuchenwelle dieser Art in Deutschland seit Jahrzehnten. Mehr als 900 000 Tiere mussten bundesweit gekeult werden, allein in Schleswig-Holstein etwa 65 000. Auch, wenn die derzeit zirkulierenden Erreger dem FLI zufolge nicht auf den Menschen übertragen werden können, sollten tote Tiere nicht angefasst werden.

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