Schleswig.

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat die Anordnung der Stadt Flensburg bestätigt, wegen der Corona-Lage anders als im Rest des Landes Friseursalons und Nagelstudios noch nicht zum 1. März wieder zu öffnen. Die Anordnung zur Schließung zunächst bis zum 6. März bleibt bestehen, wie das Gericht am Montag auf den Antrag der Betreiberin eines Friseursalons in einem Eilverfahren entschied (Az 127/1 E - 242). Die Stadt hatte wegen der hohen Infektionszahlen die Ausübung der genannten Dienstleistungen verboten.

Zwar könne die Rechtmäßigkeit des Verbots in der Kürze der Zeit nicht abschließend beurteilt werden, erläuterte das Gericht. In einer Folgenabwägung kamen die Richter aber zum Ergebnis, dass angesichts der weiterhin hohen Inzidenz und der in Flensburg starken Verbreitung der britischen Variante des Coronavirus weitergehende Schutzmaßnahmen nötig seien. Die Schließung zu verlängern könne ein verhältnismäßiges Mittel sein, um wirksam der Ausbreitung des überdurchschnittlichen Infektionsgeschehens zu begegnen. Auch ein von anderen Landesteilen abweichendes Vorgehen sei angesichts der Lage gerechtfertigt. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich.

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