Hamburg. Für die einen gehört es zum historischen Straßenbild, für andere ist es ein Ärgernis: Kopfsteinpflaster. Auch der Denkmalschutz hat beim Umgang mit dem Straßenbelag mitunter ein Wörtchen mitzureden. Die CDU vermisst dabei in Hamburg eine klare Linie.

Der CDU-Verkehrsexperte Richard Seelmaecker fordert vom rot-grünen Senat eine Strategie zum Umgang mit dem historischen Kopfsteinpflaster in Hamburg. Zwar müssten bei der Gestaltung des Straßenraums Barrierefreiheit, Radverkehr und Lärmbelästigung berücksichtigt werden, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. "Das kann aber im Gegenzug nicht bedeuten, dass historisches Kopfsteinpflaster nach und nach aus ganz Hamburg verschwindet." Eine Kleine Anfrage an den Senat habe ergeben, dass ein Konzept zum Umgang mit dem historischen Erbe fehle. "Es ist bedauerlich, das Hamburg sich bis heute keine Gedanken dazu gemacht hat, wie mit dem Kopfsteinpflastererbe umgegangen werden soll."

Seelmaecker räumte ein, dass der Kopfsteinpflasterbelag für manche einfach nur ein Ärgernis sei, "denn er erzeugt lautere Fahrgeräusche und ist insbesondere für Radfahrer und Fußgänger nachteilig". Diese Nachteile ließen sich aber durch bauliche Maßnahmen - etwa die Verwendung geschnittener Pflastersteine - minimieren.

"Geschnittenes Kopfsteinpflaster ist ein gut erprobter Mittelweg, um das optische Erscheinungsbild zu sichern und gleichzeitig die Nachteile von Kopfsteinpflaster abzumildern." Diese Bauweise sei zwar deutlich teurer, "aber das sollte es der Stadt in gut begründeten Fällen auch wert sein. Kopfsteinpflaster sollte auch in Zukunft nicht gänzlich aus Hamburgs Stadtbild verschwinden."

Hamburg verfüge "in vielen Stadtteilen, sowohl in Wohnquartieren als auch Gewerbegebieten, noch über einen reichen Bestand an historischem Pflaster, mehrheitlich aus dem 20. Jahrhundert, seltener aus dem 19. Jahrhundert", heißt es in der Senatsantwort. "In Verbindung mit der umgebenden Bebauung kann Kopfsteinpflaster einen bedeutenden Beitrag zu den Eigenheiten des Stadtbildes leisten." In entsprechenden Ensembles sei auch das Pflaster schon als Schutzgut ausgewiesen worden. Das Denkmalschutzamt habe in den vergangenen Jahren "nur in wenigen Verfahren die Zustimmung zur Umwandlung versagt".

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