Hamburg.

Der rot-grüne Hamburger Senat will die Befragungen von Vergewaltigungsopfern vor Gericht strenger reglementieren. Eine entsprechende Bundesratsinitiative sei am Dienstag auf den Weg gebracht worden, teilte die Justizbehörde mit. "Hamburg will mit der Bundesratsinitiative erreichen, dass Opfer von schweren Sexualstraftaten künftig grundsätzlich nur noch von den Vorsitzenden Richterinnen und Richtern befragt werden", hieß es.

Bislang haben alle Prozessbeteiligten - neben den Richtern und Schöffen auch Staatsanwälte, Nebenklagevertreter, Verteidiger, der Angeklagte selbst und möglicherweise Sachverständige - das Recht, Zeugen direkt zu befragen. Das Gericht kann dafür allerdings die Öffentlichkeit ausschließen.

"Sexualstraftaten sind schwerste Eingriffe in den Intimbereich eines Menschen. Vor Gericht drohen die Betroffenen dann erneut zum Opfer zu werden, wenn sie von mehreren Personen befragt werden und sich dabei zum Teil auch nicht sachdienlichen Fragen oder einem einschüchternden Tonfall ausgesetzt sehen", erklärte Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne). Für minderjährige Opfer gelte bereits ein besonderer Schutz. Dieser solle nun auf Erwachsene ausgeweitet werden. Gallina glaubt, dass dies auch zu einer höheren Aussage- und Anzeigebereitschaft von Opfern beitragen könnte.

Die vorgesehene Befragung ausschließlich durch den Vorsitzenden Richter solle eine sensible Befragung garantieren, erklärte Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD). "Diese bereits bei minderjährigen Zeugen bestehende Regelung wird rechtsstaatlichen Anforderungen an das Strafverfahren ebenso gerecht, wie den Bedürfnissen der in der Regel schwer traumatisierten Opfer." Der Landesverband der Opferhilfsorganisation Weißer Ring begrüßte den Vorstoß.

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