Kiel.

Unternehmen in Schleswig-Holstein kommen jetzt leichter an Geld aus dem Härtefallfonds des Landes. Die Landesregierung habe angesichts der verlängerten Corona-Maßnahmen und zunehmender Liquiditätsengpässe von stark betroffenen Einzelhändlern die Zugangsschwelle gesenkt, teilte das Wirtschaftsministerium am Dienstag mit.

Vom 1. Februar an sei ein Betrieb antragsberechtigt, wenn im Vergleich zum Vorjahreszeitraum der durchschnittliche Umsatz zwischen November 2020 und Januar 2021 um 30 Prozent eingebrochen ist. Alternativ reiche ein Umsatzrückgang um 50 Prozent in einem einzelnen dieser Monate. "Damit werden künftig nahezu alle von den Schließungen betroffenen Unternehmen in Schleswig-Holstein Zugriff auf den mit knapp 100 Millionen Euro hinterlegten Härtefallfonds haben", teilte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) mit.

Den zweigeteilten Härtefallfonds hatte das Land zusammen mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG) im Spätsommer des vergangenen Jahres eingerichtet. Er richtet sich an Unternehmen, die bei den Überbrückungshilfen sowie bei den November- und Dezemberhilfen des Bundes nicht oder nur gering zum Zuge kommen.

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