Hamburg.

Ein Streit um die Maskenpflicht hat am Montag den Neustart eines Mordprozesses in Hamburg verzögert. Einer der Nebenkläger wollte an der Verhandlung am Landgericht ohne Maske teilnehmen und erklärte, er habe ein ärztliches Attest, das ihn von der Pflicht befreie. Die Verteidigung des 30 Jahre alten Angeklagten war damit nicht einverstanden. Er sei selbst ein Risikopatient, argumentierte einer der Anwälte. Der Vorsitzende Richter unterbrach daraufhin die Verhandlung.

In dem Prozess geht es um einen tödlichen Drogenstreit auf dem Lohbrügger Markt. Vor knapp einem Jahr hat das Landgericht den Schützen wegen Mordes zu elf Jahren Haft verurteilt. Der Deutsche hatte sich nach Feststellung des Gerichts mit einem 26-Jährigen und zwei weiteren Männern auf dem Marktplatz getroffen, um über angebliche Schulden zu reden. Dabei hatte der 30-Jährige plötzlich eine Pistole hervorgeholt und auf den jüngeren Mann, mit dem er früher befreundet war, geschossen.

Der Bundesgerichtshof bestätigte den Schuldspruch wegen heimtückischen Mordes, hob aber die Verurteilung zu elf Jahren Haft auf (Az.: 5 StR 219/20). Nun muss eine andere Strafkammer des Landgerichts prüfen, ob der Angeklagte doch zu lebenslanger Haft verurteilt werden muss.

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