Hamburg.

Das Hamburger Landgericht muss sich von heute an erneut mit den tödlichen Schüssen auf dem Lohbrügger Markt befassen. Vor knapp einem Jahr hatte eine Strafkammer den heute 30-jährigen Schützen wegen Mordes zu elf Jahren Haft verurteilt. Der angeklagte Deutsche hatte sich nach Feststellung des Gerichts am 27. Juni 2019 mit einem 26-Jährigen und zwei weiteren Männern auf dem Marktplatz getroffen, um über Streitigkeiten wegen Drogengeschäften zu reden. Dabei hatte der 30-Jährige demnach plötzlich eine Pistole hervorgeholt und auf den jüngeren Mann, mit dem er früher befreundet war, geschossen.

Der Bundesgerichtshof bestätigte den Schuldspruch wegen heimtückischen Mordes, hob aber die Verurteilung zu elf Jahren auf. Die Hamburger Richter hätten einen falschen Maßstab angelegt und wichtige Umstände außer Acht gelassen. Nun muss eine andere Strafkammer prüfen, ob der Angeklagte doch zu lebenslanger Haft verurteilt werden muss. Das Landgericht hatte dem 30-Jährigen zugutegehalten, er habe aus Angst und Verzweiflung überreagiert.

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