Kiel.

Wegen der Einschränkungen durch Corona soll auch das laufende Wintersemester 2020/21 den Studierenden in Schleswig-Holstein nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden. Dies bedeute auch, dass Studenten ein zusätzliches Semester Bafög erhalten könnten, sagte ein Sprecher des Wissenschaftsministeriums am Freitag in Kiel. Das Wintersemester soll demnach als Freisemester und nicht als Fachsemester gezählt werden. "Den Vorschlag für eine entsprechende Rechtsverordnung werden wir in der kommenden Woche vorlegen", sagte Wissenschaftsministerin Karin Prien (CDU).

Ein digitales Semester könne den Präsenzbetrieb nicht 1:1 ersetzen und bedeute auch Einschränkungen bei Studienleistungen und Prüfungen. "Den Studierenden sollen durch diese Situation keine Nachteile entstehen", sagte Prien. Geplant sei neben den Regelungen zur Regelstudienzeit und Fachsemesterzählung auch die Verlängerung der Freiversuchsregelung. Sie bedeutet, dass Studierende statt zwei dann drei Prüfungsversuche erhalten, wenn sie schneller als in der Regelstudienzeit vorgesehen sich erstmals zur Prüfung anmelden.

Prien und die Präsidien der neun staatlichen schleswig-holsteinischen Hochschulen haben die neuen Zielvereinbarungen unterschrieben. Der Landtag hatte schon zugestimmt. Sie regeln die Umsetzung des "Zukunftsvertrages Studium und Lehre stärken" und gelten von 2021 bis 2027. Gemeinsam werde man die Qualität in Studium und Lehre am Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein weiter verbessern, so Prien.

Über den "Zukunftsvertrag" fließen ab 2021 Bundesmittel in Höhe von jährlich 1,88 Milliarden Euro und ab 2024 insgesamt 2,05 Milliarden Euro an die Länder. Sie haben sich verpflichtet, die Bundesmittel in gleicher Höhe gegenzufinanzieren. 2022 stünden insgesamt 3,76 Milliarden zusätzlich zur Verfügung. Wie viel Geld Schleswig-Holstein erhält, soll noch im Frühjahr feststehen. Prien und die Hochschulchefs betonten, zusammen mit dem ein Jahr zuvor geschlossenen Hochschulvertrag erhielten die Hochschulen Stabilität.