Urteil in Hamburg

Freisprüche im Prozess um folgenschweren Sturz von Balkon

Bettina Mittelacher
Eine Statue der Justitia (Symbolbild).

Eine Statue der Justitia (Symbolbild).

Foto: Michael Rauhe

30-Jähriger ist seit dem Unglück gelähmt. Vor Gericht standen zwei Vorstände einer Baugenossenschaft und der Hauswart.

Hamburg.  Seit B. von einem Balkon stürzte, bei dem das Geländer überraschend wegbrach, kann der 30-Jährige ohne Krücken keinen Schritt gehen. Und auch so, mit den Gehhilfen, ist alles entsetzlich mühsam. War der Hamburger Opfer eines Baupfusches?

Wegen fahrlässiger Körperverletzung mussten sich die beiden Vorstände der zuständigen Baugenossenschaft und der Hauswart des Gebäudes vor Gericht verantworten, weil das Geländer „offensichtlich baufällig“ gewesen sei, hieß es in der Anklage gegen die drei Männer vor dem Amtsgericht.

Instabilität des Geländers war nicht zu erkennen

Doch am Donnerstag endete der Prozess mit einem Freispruch. Die Angeklagten seien freizusprechen, so das Gericht, weil nicht bewiesen werden konnte, dass die Instabilität des Geländers zu erkennen war. Die Bruchstelle sei unter einer Schicht Mörtel verborgen gewesen.

Fabian B. war am 16. Juni 2016 von dem Balkon gestürzt und hatte eine inkomplette Querschnittslähmung erlitten.

Mehr Artikel aus dieser Rubrik gibt's hier: Hamburg