Hamburg.

Die Universität Hamburg muss nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Hansestadt nicht ihre finanziellen Zuwendungen offenlegen. Nach einer Mitteilung des Gerichts vom Mittwoch wurde die Klage eines Journalisten von der Internetplattform "FragDenStaat.de" auf Zugang zu den Informationen abgewiesen (Az.: 3 Bf 183/18). Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Der Kläger hatte 2015 die Hochschule auf Grundlage des Hamburgischen Transparenzgesetzes aufgefordert, Angaben über die von 2012 bis 2014 erhaltenen und über den Wert von 1000 Euro übersteigenden Sponsoring-Leistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen mit Name des Geldgebers, Höhe der finanziellen Zuwendung, Art und Wert der materiellen Zuwendung zu machen. Die Universität gab daraufhin nur einen Teil der Informationen weiter. Unter anderen wurden die Namen der Spender nicht genannt, sofern sie einer Veröffentlichung nicht zugestimmt hatten.

Das Verwaltungsgericht in Hamburg hatte in erster Instanz im März 2018 noch entschieden, dass die Universität verpflichtet sei, dem Kläger Auskunft zu geben. Dagegen hat die Hochschule nun erfolgreich Berufung eingelegt.

Laut Oberverwaltungsgericht erfasst die im Transparenzgesetz genannte Ausnahme, wonach keine Informationspflicht unter anderen für die Grundlagenforschung oder anwendungsbezogene Forschung besteht, nicht nur den Kernbereich der Wissenschaftsfreiheit, sondern schließt auch wissenschaftsrelevante Angelegenheiten und somit auch Informationen über Drittmittel zu Forschungszwecken ein.

"Wir halten das Urteil für ein fatales Signal: Wissenschaft lebt von Transparenz. Der öffentliche Auftrag der Hochschulen wird gefährdet, wenn Forschungsinhalte durch private Geldgeber bestimmt werden", hieß es auf der Webseite "fragdenstaat.de". Um eine Kontrolle und einen demokratischen Diskurs zu ermöglichen, müsse öffentlich sein, wie "Forschung und Lehre finanziert sind".