Hamburg.

Gegen das Urteil im Prozess um geplante Brandanschläge zum zweiten Jahrestag des G20-Gipfels in Hamburg hat die Verteidigung Revision eingelegt. Nun muss der Bundesgerichtshof den Schuldspruch prüfen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte.

Das Landgericht Hamburg hatte die drei Angeklagten am Donnerstag vergangener Woche zu Haftstrafen verurteilt. Ein 32-Jähriger erhielt ein Jahr und zehn Monate, ein 28-Jähriger ein Jahr und sieben Monate und eine 29-jährige Frau eine Strafe von einem Jahr und acht Monaten. Die Strafen wurden nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Nach Überzeugung der Strafkammer hatten sich die drei Angeklagten zusammen mit einem unbekannten Mittäter zu Brandanschlägen am 8. Juli 2019 verabredet. Sie wollten demzufolge in der Nähe des Wohnhauses von Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) ein Feuer legen und das Auto einer Immobilienfirma anzünden. Zwei weitere Anschlagsziele waren Immobilienbüros. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft für den 32-Jährigen beantragt, für die beiden Mitangeklagten jeweils drei Jahre. Die Verteidiger hatten Freispruch gefordert.