Kiel. Zahl der Neuinfektionen erreicht neuen Höchststand. Relativ niedriger Sieben-Tage-Wert. Niedersachsen reagiert anders.

In Schleswig-Holstein sind am Freitagabend 313 Corona-Neuinfektionen binnen eines Tages gemeldet worden - so viele wie noch nie zuvor. Wie die Regierung am Abend veröffentlichte, haben sich seit Beginn der Pandemie somit 8027 Menschen nachweislich mit Sars-CoV-2 infiziert. Am Vortag hatte die Zahl der Neuinfektionen bei 215 gelegen. Der bisherige Höchstwert lag bei 280 Corona-Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden. Dieser wurde am Mittwoch gemeldet.

Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus stieg am Freitag um einen auf 175. Im Krankenhaus werden derzeit 79 Covid-19-Patienten behandelt. Das sind zwei weniger als am Vortag. Rund 5500 Menschen in Schleswig-Holstein gelten nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts (RKI) als genesen. Die Zahl der Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen liegt nach Angaben des RKI (Stand Freitag 0 Uhr) bei 46,15.

Schleswig-Holstein: Touristen müssen abreisen

Unterdessen hat de Kreis Nordfriesland hat kurz vor dem Teil-Lockdown an Urlauber appelliert, dieses Wochenende nicht mehr nach Schleswig-Holstein zu kommen. „Wer also überlegt, noch an diesem Wochenende anzureisen, sollte lieber gleich zu Hause bleiben. So ein Appell an unsere Urlaubsgäste tut uns Nordfriesen in der Seele weh, aber auch bei uns steigen die Infiziertenzahlen rasant an“, sagte Landrat Florian Lorenzen (CDU) in einer Mitteilung.

Touristen müssen aus Schleswig-Holstein spätestens bis zum 2. November abreisen. Für Urlauber auf den Nordsee-Inseln und Halligen gelte eine Frist bis zum 5. November wegen der Kapazitäten im Fährverkehr sowie in den Autozügen, teilte die Landesregierung am Freitag mit. Damit soll der Abreiseverkehr entzerrt werden.

In Niedersachsen müssen Touristen ihren Urlaub anders als in Schleswig-Holstein nicht abbrechen, wenn sie vor Beginn des neuen Teil-Lockdowns anreisen. Das geht aus der am Freitag veröffentlichten neuen Verordnung des Landes hervor. Aufenthalte mit Übernachtung, die bereits vor dem 2. November angetreten worden seien, müssten nicht abgebrochen werden, heißt es in der Regelung des Landes.