Kiel. Die Corona-Zahlen in Schleswig-Holstein steigen weiter: Die Kreise Dithmarschen und Stormarn sowie die Stadt Neumünster nähern sich Inzidenzwerten von fast 40 - fast doppelt so viel wie landesweit. Am Donnerstag berät das Kabinett in Kiel mit Fachleuten die Lage.

In Schleswig-Holstein haben die Kreise Dithmarschen und Stormarn sowie die Stadt Neumünster mit Corona-Inzidenzwerten von inzwischen fast 40 deutliche Anstiege gemeldet. Landesweit lag der Inzidenzwert - die Zahl der Corona-Fälle pro 100 000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage - nach Angaben des Robert Koch-Instituts Stand Mittwoch 8.30 Uhr bei 21,6 und bundesweit bei 51,3. Das Kabinett von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) will am Donnerstag mit Fachleuten über die Lage beraten.

Im Kreis Dithmarschen stieg der Inzidenzwert nach Angaben einer Kreissprecherin auf 39,79 - das ist der aktuell höchste Wert in Schleswig-Holstein. Knapp dahinter liegt Neumünster. Dort stieg innerhalb eines Tages der Inzidenzwert von 30,9 auf 39,5. Im Kreis Stormarn lag der Inzidenzwert bei 38,1. Dort wurden Maßnahmen angeordnet, um das Infektionsgeschehen wieder zurückzudrängen.

In Neumünster und Dithmarschen gab es nach Angaben von Stadt und Kreis jeweils 10 Neuinfektionen, im Kreis Stormarn sogar 32 weitere Neuinfektionen. Darunter seien auch 7 von 9 Bewohnern sowie 5 Beschäftigte eines Alten- und Pflegeheimes. Ansonsten erstrecken sich nach Angaben des Kreises die Infektionsquellen auf viele Bereiche des öffentlichen Lebens, etwa Feierlichkeiten, Reisen oder Sport.

In Neumünster steckten sich vier Frauen und drei Männer, die in der Landesunterkunft für Flüchtlinge bereits in Quarantäne waren, bei bereits Infizierten an und wurden auf dem Gelände der Einrichtung isoliert. Zudem sei eine Reiserückkehrerin aus Polen positiv auf das Coronavirus getestet worden, teilte ein Stadtsprecher mit. Bei zwei erkrankten Männern sei die Quelle der Infektion unbekannt.

Über die Neuinfektionen in Dithmarschen lagen zunächst keine näheren Angaben vor. Noch im Laufe des Tages sollte wie in Stormarn eine Allgemeinverfügung des Kreises mit verschärften Schutzmaßnahmen bekannt gegeben werden.

Neumünster hatte bereits am vergangenen Donnerstag eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. So wurde in der Innenstadt und rund um das Designer-Outlet-Center eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes angeordnet. Private Veranstaltungen und Feiern dürfen im öffentlichen Raum nicht mehr als 25 Personen umfassen und im privaten Raum nicht mehr als 15 Personen.

Nach einem Erlass der Landesregierung zur Umsetzung der Corona-Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz aus der vergangenen Woche muss ab einem Inzidenzwert von 35 eine Mund-Nasen-Bedeckung überall dort getragen werden, wo Menschen länger oder dichter zusammenkommen. Gemeint sind zum Beispiel Märkte, belebte Plätze und Einkaufsstraßen. In der Gastronomie gilt von 23.00 bis 6.00 Uhr des Folgetags eine Sperrzeit. Hinzu kommen die Beschränkungen für Veranstaltungen inklusive privater Feiern. Die Kreise oder kreisfreien Städte sind angehalten, entsprechende Allgemeinverfügungen für ihren Bereich zu erlassen.

In Schleswig-Holstein erhöhte sich landesweit die Zahl der gemeldeten Corona-Infizierten binnen eines Tages um weitere 111 Fälle. Seit Beginn der Pandemie im Norden haben sich damit bislang 5988 Menschen nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 angesteckt, wie die Landesregierung mit Stand Dienstagabend mitteilte. Am Vortag waren 163 Neuinfektionen gemeldet worden. Als genesen gelten nach Schätzung des Robert Koch-Instituts rund 5000 Menschen.

Die Zahl der Menschen, die im Zusammenhang mit dem Virus Sars-CoV-2 in Schleswig-Holstein gestorben ist, blieb weiter bei 163. In Krankenhäusern werden den Angaben zufolge wie am Vortag 31 Covid-19-Patienten behandelt.

Bei dem Treffen der Landesregierung mit Experten am Donnerstag soll es auch um das sogenannte Beherbergungsverbot für Touristen aus Corona-Hotspots gehen. Nach der jetzigen Regelung im Norden dürfen Touristen aus Risikogebieten nur dann in Hotels oder Ferienwohnungen übernachten, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen. Dies gilt für Reisende aus Gebieten ab 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen. Die Regelung ist innerhalb der Regierungskoalition umstritten und wird auch von der SPD abgelehnt - zumal Gerichte in anderen Bundesländern ähnliche Beherbergungsverbote gekippt haben.