Hamburg. 2019 riefen die Umweltminister in Hamburg zum Kampf gegen insektenfeindliche Steingärten auf. Warum ein Verbot gar nicht nötig ist.

Schottergärten sind bei Hamburger Hausbesitzern wenig beliebt – und zudem verboten. "Den Trend gibt es in Hamburg nicht", sagte ein Sprecher der Umweltbehörde. Schotter- und Steingärten gälten in der Hansestadt als "Gärten des Grauens". Dagegen kämen von Bürgern immer mehr Anträge, auch kleinste öffentliche Flächen begrünen zu dürfen. Für den Naturschutzbund sind die insektenfeindlichen Steingärten in Hamburg ebenfalls kein Thema, wie eine Sprecherin sagte.

In einer Antwort auf eine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Sandro Kappe stellte der Senat jetzt klar, dass die Hamburgische Bauordnung die Versiegelung von Vorgärten verbiete und Hauseigentümer grundsätzlich zur Begrünung verpflichte. "Das Anlegen von Schottergärten ist im Ergebnis unzulässig", teilte der Senat mit. Allerdings dürfen nach der Bauordnung Stellplätze für Autos, Fahrräder oder Mülltonnen vor dem Haus geschaffen werden.

"Gärten des Grauens" haben fatale Folgen

Die deutschen Umweltminister hatten im vergangenen Jahr in Hamburg mehr Lebensraum für Insekten gefordert. Gerade im Bereich der Privat- und Vorgärten sei in den letzten Jahren eine beunruhigende Entwicklung zu beobachten, stellten die Minister fest. "Arten- und blütenreiche Gärten verschwinden auf Kosten steriler insektenfeindlicher Stein- und Schottergärten." Das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg bekräftigte kürzlich das Verbot der Schottergärten.

"Wir alle müssen darauf achten, dass wir so wenig Flächen wie möglich versiegeln. Andernfalls wärmt sich die Stadt im Sommer noch weiter auf und das Wasser kann bei Starkregen nicht abfließen", erklärte Kappe. Der Bürgerschaftsabgeordnete bedauerte, dass die rot-grüne Regierungskoalition ein von der CDU vorgeschlagenes Entsiegelungsprogramm ohne Begründung abgelehnt habe.