Kiel. Gemeinsames Singen ist für viele Christen wichtiger Bestandteil des Gottesdienstes. Wegen der Corona-Pandemie ist es in Schleswig-Holstein noch immer verboten. Damit soll jetzt Schluss sein, fordern evangelische und katholische Kirche.

Die evangelische und die katholische Kirche in Schleswig-Holstein haben die Landesregierung aufgefordert, das Singen im Gottesdienst unter Auflagen wieder zuzulassen. Die Gemeinden fragten sich, warum das Land Zuschauer in Sportstadien und den Bordellbetrieb zulasse, das Singen im Gottesdienst dagegen weiterhin verbiete, sagte die Leiterin des katholischen Büros in Schleswig-Holstein, Beate Bäumer, am Montag. Das Erzbistum sei enttäuscht, dass die Landesregierung auch in ihrer jüngsten Corona-Verordnung an dem Sing-Verbot festgehalten habe, sagte Bäumer, die auch die ständige Beauftragte des Erzbischofs bei der Landesregierung ist. Zuvor hatten die "Kieler Nachrichten" darüber berichtet.

"Der Gemeindegesang ist ein wichtiger Teil der Liturgie und verbindendes Element der Gottesdienstgemeinde", sagte Bäumer. Dass in Schleswig-Holstein noch immer nicht einmal kurze Antwortgesänge der Gemeinde im Gottesdienst möglich sind, sei nicht mehr vermittelbar.

Anders als in Hamburg und in Mecklenburg-Vorpommern ist das Singen im Gottesdienst in Schleswig-Holstein noch immer verboten. Kirchenchöre dürfen zwar inzwischen wieder proben, im Gottesdienst singen dürfen sie jedoch nicht. Das Land begründet das mit der hohen Aerosolbelastung beim Singen.

Auch der Evangelisch-lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) ist der Gemeindegesang wichtig. Er sei ein wesentlicher Bestandteil evangelischer Gottesdienste, sagte Gothard Magaard, Bischof im Sprengel Schleswig und Holstein der Nordkirche. "Wir vermissen das gemeinsame Singen sehr", sagte er. Er plädierte dafür, das Singen der Liturgie und einzelner Lieder mit Mund-Nasen-Bedeckung zuzulassen. "Auch Kirchenchöre sollten wieder im Gottesdienst singen dürfen, sagte Magaard.